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Ausländischer Unternehmer mit Leistung in Deutschland

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letzte Antwort am 15.06.2021 11:39:05 von martin65
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Katharina12
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Liebe Community,

 

ich habe Probleme bei der Buchung einer Rechnung und auch unser Steuerberater kann mir hier nicht weiterhelfen. Es geht um einen spanischen Unternehmer, der Leistung in Deutschland (Ort der Lieferung) verkauft. Die Rechnung ist mit spanischer USt-Identnummer, aber mit deutscher Umsatzsteuer. Meiner Meinung nach ist das falsch, es muß entweder ein Vermerkt auf Reverse Charge daraufstehen oder es muß die Deutsche Identnummer ausgewiesen sein. Oder liege ich hier mit meinen Gedanken falsch. Wie verbuche ich eine solche Rechnung? Mit welchem Steuerschlüssel?

renek
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@Katharina12  schrieb:

Meiner Meinung nach ist das falsch, es muß entweder ein Vermerkt auf Reverse Charge daraufstehen oder es muß die Deutsche Identnummer ausgewiesen sein.


Bitte einmal kurz die Leistung nennen die da erbracht wird. Hilft manchmal den Sachverhalt besser zu verstehen.

 

Mit der getroffenen Aussage sind sie nicht ganz richtig! Wir sind der umgedrehte Fall. Wir erbringen Leistungen in Österreich, für die wir in Österreich Umsatzsteuer abführen müssen. Und wir haben eben keine österreichische UStID. Wozu auch? Wenn unsere Leistung in AT steuerpflichtig ist, schreiben wir die Abgabennummer (Steuernummer) auf die Rechnung. Eine UStID ist hierfür nicht zwingend. Natürlich kann er eine ausgestellt bekommen wenn er den Haken setzt.

 

Was aber, wenn er sich noch nicht in DE registriert hat? Dies müsste er eigentlich tun. Daher einfach mal beim zuständigen FA (hier Kassel Hofgeismar, lt HK Hamburg) nachfragen. Die geben hierzu bestimmt auch Auskunft, ob der UN gemeldet ist oder nicht.

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Katharina12
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Es handelt sich bei der Leistung um eine Web-Plattform, auf die man sich "draufschalten" kann

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renek
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Okay, dann ist diese Leistung auch in der Neuregelung One-Stop-Shop einzuordnen. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei uns. Die Pflicht sich in allen Ländern zu registrieren entfällt ja damit.

 

Somit würde ich mal behaupten: VoSt-Abzug ist möglich. Man kann durchaus davon ausgehen, dass dies korrekt in Spanien angemeldet wurde.

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martin65
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Hallo,

 

OSS greift noch nicht. Erst ab dem 1.7.2021.

 

Wenn ich den Sachverhalt außer acht lasse, würde ich dahin tendieren, dass im Betrag, wenn 19% Umsatzsteuer ausgewiesen ist, mit deutscher Vorsteuer behaftet ist. Insbesondere, da der Übergang der Steuerschuldnerschaft nicht textlich ausgewiesen ist. Eine deutsche USt-ID-Nr. ist m.E. kein fehlendes Merkmal, wenn eine deutsche Steuer-Nr. ausgewiesen ist.

 

Ob der Lieferant eine Spanische ID besitzt ist m.E. unerheblich, weil jeder sich in anderen Ländern registrieren lassen kann. Der "Besitz" einer deutschen Steuer-Nr. würde mir aber zeigen, dass das Unternehmen in D registriert ist und die Umsätze hier versteuert. 

 

Entspricht die deutsche Steuer-Nr. dem Aufbau der Steuer-Nr. in D.?

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Katharina12
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Eine deutsche Steuernummer steht leider nicht auf der Rechnung. Es wird nur verwiesen auf EU VAT Directive 2008/8/EC. Reicht das schon aus?

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renek
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@martin65  schrieb:

Ob der Lieferant eine Spanische ID besitzt ist m.E. unerheblich, weil jeder sich in anderen Ländern registrieren lassen kann. Der "Besitz" einer deutschen Steuer-Nr. würde mir aber zeigen, dass das Unternehmen in D registriert ist und die Umsätze hier versteuert.


Das OSS noch nicht greif ist schon richtig. Hatte da etwas vorgegriffen. Im Grunde gilt ja dann das was ich zuerst schon schrieb. Ich würde daher einfach das FA befragen...

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renek
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@Katharina12  schrieb:

Es wird nur verwiesen auf EU VAT Directive 2008/8/EC.


Infos dazu kannst Du zB hier nachlesen: https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/m/mehrwertsteuerpaket/#D063112900002

 

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Katharina12
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Heißt also, wenn ich das richtig verstehe, mit Vorsteuer buchen. Oder habe ich da was falsch verstanden

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martin65
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Wenn keine deutsche Steuer-Nr. oder deutsche ID-Nr. draufsteht, können Sie keine Vorsteuer buchen. Sieht nach einer IG-Leistung aus. 

 

Wenn die Angabe "EU VAT Directive 2008/8/EC." wegen des Reverse-Charge-Verfahren genügt, dann ist das ein Fall von Umsatzsteuer/Vorsteuer. Ansonsten nur von Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug.

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letzte Antwort am 15.06.2021 11:39:05 von martin65
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