Falls ein FA die Nachzahlungszinsen streicht, empfehle ich folgenden AO-Tipp Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie um einen kurzen Rückruf, weil wir telefonisch nicht mehr bei Ihnen durchkommen. Nach Fortbildung vom Finanzministerium BW sind Nachzahlungszinsen und Erstattungszinsen verrechenbar. Diese Info sei wohl an alle FA versendet worden. Alle anderen FA haben dies problemlos akzeptiert und somit auch einen ggf. Verlustfeststellungsbescheid erlassen. Anbei der Link zur öffentlichen DATEV Community mit Rückmeldung aus dem FM BW: Gelöst: Erstattungs- und Nachzahlungszinsen, Störung/Fehle... - DATEV-Community - 398380 „…die Zeile 22 im amtlichen Formular Anlage KAP unterstellt, dass der Betrag bereits in den Zeilen 18/19 enthalten ist: „In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“ Sie müssen den Wert daher zweimal erfassen: Einmal als ‘-500 EUR‘ in Zeile 18 („Inländische Kapitalerträge“) und einmal als '500 EUR‘ in Zeile 22 („In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“). Mit freundlichen Grüßen Stephan Hirsch DATEV eG „ Wir bitten daher um Schlichte Änderung und Berücksichtigung der Nachzahlungszinsen wie von uns erklärt wurde. Für Ihre Bemühungen besten Dank.
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