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SKR 03 - Buchung verlängertes Wirtschaftsjahr

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letzte Antwort am 28.01.2021 16:18:56 von Hubi
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KM8880
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Guten Tag,

 

für Landwirte ist es ja nun seit diesem Jahr möglich, das Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr umzustellen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, ein "verlängertes Wirtschaftsjahr" mit 18 Monaten zu buchen (bei Umstellung ab 2020 => Juli 2019 bis Dezember 2020 + anschließend Aufteilung 1/3 auf Kj. 2019 + 2/3 auf Kj. 2020).

 

Bei uns werden einige Landwirte in Rechnungswesen auch über den SKR 03 gebucht, da es sich nicht um "typisch landwirtschaftliche Betriebe " handelt.

 

Grundsätzlich gibt es bei Datev ja nur die Möglichkeit ein Wirtschaftsjahr von maximal 12 Monaten zu buchen. Gibt es mittlerweile eine Möglichkeit, das Wirtschaftsjahr nun bis zum 31.12.2020 um die 6 Monate zu erweitern für die Buchung?

 

Der Juli 2020 muss ja nun zeitnah gebucht werden, die Buchung erfolgt z.T. über UO mit entsprechender Belegverknüpfung, so dass es nicht so schön wäre, im Nachhinein etwas ändern zu müssen...

 

Vielen Dank schon einmal vorab!

Gelöschter Nutzer
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Wieso verlängertes Buchungsjahr?

 

Da wird doch lediglich ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.07.-31.12. gebildet und gut ist.

 

Bei der ESt. wird dann gerechnet:

 

01.07.VJ-30.06.JJ / 2 =  ????

01.07.JJ-31.12.JJ = ????

 

Mehr ist doch nicht zu machen, oder täusche ich mich da. 🙄

 

Gruß Achilleus

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KM8880
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Hallo, guten Morgen!

 

Vielen Dank für die Antwort. Aber genau an dieser Stelle liegt ja das Problem aus meiner Sicht...

Bei der Buchung müsste man zum 30.06.2020 Abgrenzungen vornehmen etc., um das Ergebnis "nicht zu verfälschen.

 

Bei der vorgeschlagenen Aufteilung hat man 1/2 des Jahresergebnisses aus dem WJ 2019/2020 im Kj. 2019 berücksichtigt, statt insgesamt 1/3 vom WJ 2019/2020 und 07-12/2020, was ja ggf. ein deutlicher Unterschied sein kann...

So wie ich es gelesen habe, muss auch in diesem Fall der Wirtschaftsjahreszeitraum auf die 18 Monate erweitert werden und dann anteilig auf die KJ 2019 (1/3) und 2020 (2/3) verteilt werden.

 

Zu diesem Zweck einfach "weiter zu buchen" ab Juli bis Dezember 2020 und ein "Behelfs-Rumpf-WJ" zu bilden wäre zwar auch eine Möglichkeit, aber die finde ich irgendwie nicht so "toll", zumal man dann wieder mit irgendwelchen Tabellen etc. die GuV 07/2019 bis 12/2020 zusammenfassen müsste etc. Schöner wäre es doch, das gleich alles zusammen zu haben und nicht so eine "Stückelei"... 😉 Daher meine Frage, ob es dazu eine Lösung gibt.

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Gelöschter Nutzer
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Ein Wirtschaftsjahr darf nun einmal nicht mehr als 12 Monate betragen. Ein Umstellung macht halt nun mal Arbeit.

 

Umsonst ist der Tod und der kostet das Leben. 😊

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herr-jfs
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In der Landwirtschaft kann das Wirtschaftsjahr bei einer Umstellung tatsächlich mehr als 12 Monate haben, siehe § 8c Abs. 2 S. 2 EStDV.

 

Die Datev kann das m.E. nicht abbilden; andere Programme kenne ich dazu nicht.

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Gelöschter Nutzer
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Danke für die Information.

Das war mir so nicht bewusst.

 

👍

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Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag!

 

Das Anlegen eines Wirtschaftsjahrs über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten ist mit unseren Rechnungswesen-Programmen nicht möglich. Um eine Auswertung zu erhalten, die Werte von mehr als 12 Monaten umfasst, kann in Kanzlei-Rechnungswesen die Programmfunktion Bilanzkonsolidierung genutzt werden. Die Vorgehensweise ist im Dokument Jahresabschlussauswertungen: Erstellen einer Liquidationsbilanz (Dok.-Nr. 1036082) beschrieben.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung

 

DATEV eG

 

 

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KM8880
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Hallo Herr Bleyer,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Ich habe mir das von Ihnen genannte Dokument angesehen und finde die beschriebene Vorgehensweise aus verschiedenen Gründen sehr aufwändig und auch wenig praktikabel (Neuanlage Mandantennummer / Nummernzusammenhänge ggf. anschließend geändert / erforderliche manuelle Anpassungen über Word / ggf. manuelle Eingabe der E-Bilanz etc.)...

 

Schade, dass die Datev dazu keine einfache und praktikablere Lösung bieten kann... 😉

 

Freundliche Grüße nach Nürnberg! 🙂

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Hubi
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Gibt es inzwischen Info von Datev, ob Buchungsjahr über 18 Monate ohne großen Aufwand möglich ist.

Beispiel: Landwirt wechselt ab 1.7.2020 auf Kalenderjahr, Wirtschaftsjahr endet somit nach 18 Monaten am 31.12.2021 (§ 8c Abs. 2 EStDV i.V.m. § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Gewinnaufteilung : 1/3 (6 Monate) 2020 und 2/3 (12 Monate) 2021.

 

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letzte Antwort am 28.01.2021 16:18:56 von Hubi
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