Hallo, guten Morgen! Vielen Dank für die Antwort. Aber genau an dieser Stelle liegt ja das Problem aus meiner Sicht... Bei der Buchung müsste man zum 30.06.2020 Abgrenzungen vornehmen etc., um das Ergebnis "nicht zu verfälschen. Bei der vorgeschlagenen Aufteilung hat man 1/2 des Jahresergebnisses aus dem WJ 2019/2020 im Kj. 2019 berücksichtigt, statt insgesamt 1/3 vom WJ 2019/2020 und 07-12/2020, was ja ggf. ein deutlicher Unterschied sein kann... So wie ich es gelesen habe, muss auch in diesem Fall der Wirtschaftsjahreszeitraum auf die 18 Monate erweitert werden und dann anteilig auf die KJ 2019 (1/3) und 2020 (2/3) verteilt werden. Zu diesem Zweck einfach "weiter zu buchen" ab Juli bis Dezember 2020 und ein "Behelfs-Rumpf-WJ" zu bilden wäre zwar auch eine Möglichkeit, aber die finde ich irgendwie nicht so "toll", zumal man dann wieder mit irgendwelchen Tabellen etc. die GuV 07/2019 bis 12/2020 zusammenfassen müsste etc. Schöner wäre es doch, das gleich alles zusammen zu haben und nicht so eine "Stückelei"... 😉 Daher meine Frage, ob es dazu eine Lösung gibt.
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