Ein wunderschönen guten Morgen. Wer kann mit bitte im Programm Lohn und Gehalt zum Thema Pfändung helfen? Im Programm habe ich eine Pfändung (gewöhnliche Forderung) mit Rang 1 vergeben (diese läuft schon seit einiger Zeit). Die Anzahl der Unterhaltsberechtigten ist 1,00. Wegen der Pfändungsfreigrenze würde eigentlich nichts greifen, aber der Arbeitnehmer wollte freiwillig monatlich 96,00 Euro bezahlen. Diesen Betrag habe ich als Fixen Abzugsbetrag eingegeben. Jetzt kommt eine neue Pfändung Unterhaltspfändung hinzu. Als Rang (gewöhnliche Pfändung) habe ich jetzt die Nummer 2 erfasst. Anzahl Unterhaltsberechtigte bleibt mit 1,00 Bei Unterhaltspfändung unter Rang habe ich die Nummer 1 erfasst. Laut Amtsgericht darf dem Schuldner ein notwendiges Nettoeinkommen von 1.013,00 Euro verbleiben, diesen Betrag habe ich als Absolut unpfändbar erfasst. Bei einer Probeabrechnung kommt aber nun der Fehler: Fehler #LN23908 Sie haben mindestens einen Pfändungsbeschluss mit einem fixen Abzugsbetrag und mindestens einen Pfändungsbeschluss ohne fixen Abzugsbetrag abgerechnet. Dies kann zu einer fehlerhaften Pfändungsberechnung führen. » Berechnen Sie entweder alle Pfändungsbeschlüsse automatisch oder geben Sie in allen Pfändungsbeschlüssen einen fixen Abzugsbetrag vor. Wenn ich bei den historischen Stand den Fixen Abzugsbetrag lösche, dann zieht das Programm mir nur die Unterhaltspfändung ab (bis zum Nettobetrag von 1.013,00 Euro). Wie gibt man die Daten hierzu richtig ein? Vielen lieben Dank
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