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Mandant neu ab Januar in Lohn und Gehalt vorher Elster Lohn

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letzte Antwort am 17.12.2021 14:43:40 von Helli
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Helli
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Ein schönen guten Morgen, ab Jan. 2022 habe ich ein neues Mandat in Lohn und Gehalt, vorher beim Vorberater wurde der Lohn über Elster abgerechnet. Muss man in diesem Fall irgendwelche Vortragswerte eventuell einspielen, oder kann ich es ganz normal neu anlegen? Wer kann mir da bitte weiterhelfen, ganz lieben Dank 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,


das Erfassen der Lohnkontovortragswerte ist vor allen Dingen bei einem Umstieg auf Lohn und Gehalt während des laufenden Jahres erforderlich, damit

 

  • die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet und
  • die Lohnsteuerbescheinigungen (ElsterLohn) und Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV) erstellt werden können.


Wenn im 1. Quartal Einmalbezüge abgerechnet werden, muss bei Überschreiten der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze die Märzklausen angewandt werden, da der Einmalbezug dem Vorjahr zugeordnet wird. Daher müssen die SV-Vorjahreswerte und alle beitragsrelevanten Kriterien für das Vorjahr vorhanden sein.


Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 1032143 – Märzklausel bei Umstieg auf DATEV Lohn und Gehalt.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Helli
Beginner
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Vielen lieben Dank erstmal für die Antwort. 

Wenn im vor raus schon feststeht, dass keine Einmalzahlungen im ersten Vierteljahr gezahlt werden, müssen dann trotzdem die Vorjahreswerte erfasst werden?

Ein schönes Wochenende und ein schönen 4. Advent

 

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letzte Antwort am 17.12.2021 14:43:40 von Helli
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