Ein schönen guten Morgen in die Runde. Kann mir jemand beim Thema Lohn und Gehalt bei Geringfügig entlohnten Beschäftigten bei einer Frage helfen?
Was passiert wenn man aus Versehen das Häkchen bei geringfügig entlohnt - nur pflichtig in der Unfallversicherung gesetzt hat?
Kann man dieses wieder herausnehmen ab dem Monat der Einstellung (also rückwirkend ggf. Vorjahre) oder wie verfährt man hier?
Mit besten Dank im Voraus
Bedeutung:
das Kästchen "Geringfügig entlohnt - nur pflichtig in der Unfallversicherung" hat Auswirkung auf folgenden Sonderfall:
Der Arbeitnehmer ist privat krankenversichert, er stockt die pauschalen Beiträge zur RV auf und ist bei einem berufsständischen Versorgungswerk versichert, die aufgestockten "RV-Beiträge" gehen an das Versorgungswerk. In dieser Konstellation hat der geringfügig entlohnt Beschäftigte den Beitragsgruppenschlüssel 0/0/0/0.
Diese Personen werden mit dem Personengruppenschlüssel 190 gemeldet. Das Kennzeichen wird zur Unterscheidung benötigt, ob die Beiträge zum Versorgungswerk von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen sind (Normalfall) oder ob der Arbeitgeber den pauschalen Beitrag tragen muss und der Arbeitnehmer nur die Differenz zum Gesamtbeitrag übernimmt (geringfügig entlohnt).
Hallo,
wenn unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten | Registerkarte „Berechnungsgrundlagen“ das Kontrollkästchen „Geringfügig entlohnt – nur pflichtig in der Unfallversicherung“ versehentlich aktiviert wurde, kann diese Zeile gelöscht werden.
Alternativ deaktivieren Sie dieses Kontrollkästchen mit der entsprechenden Historie, ab wann der Sachverhalt nicht (mehr) zutreffend ist.