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USt.-Jahreserklärung in welchem Jahr zurechnen

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letzte Antwort am 19.01.2022 14:07:51 von Helli
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Helli
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Ein schönen guten Tag.

Ich habe eine putzige Frage.

Ich habe ein Unternehmen mit Gewinnermittlung. Die USt.-Jahreserklärung 2020 wurde am 05.01.2022 erstattet.

In welchem Jahr ist die Erstattung zuzurechnen? 

Das Finanzamt sagt in 2021. Ist das korrekt?

Ich bin der Meinung es wird in 2022 zugerechnet.

Ich würde mich über Antworten freuen. Lieben Dank  

AKW
Erfahrener
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Nachricht 2 von 9
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Hallo Helli,

 

hier würde ich mal grundsätzlich in Frage stellen, dass es sich hierbei um eine regelmäßige Einnahme handelt. 

Auch wäre hier die Frage, wann die Erklärung eingereicht wurde, da dadurch eventuell die Fälligkeit bestimmt werden kann (Zahlung zumindest 4 Wochen nach Einreichung der Erklärung). 

 

Grüße AKW 

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Helli
Beginner
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Nachricht 3 von 9
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also eingereicht wurden die Erklärungen elektronisch am 21.12.2021. Für mich ist das doch aber kein regelmäßig wiederkehrender Betrag eine USt.-Jahreserklärung bei USt.-Voranmeldung ist das ja klar, aber sollte dies auch für die USt.-Jahreserklärung gelten? 

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StB_Alexander_Völkl
Einsteiger
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Die Umsatzsteuer 2020 könnte meines Erachtens durchaus eine wiederkehrende Position sein. Aber in § 11 Abs. 1 S. 2 EStG steht, dass es sich um eine Einnahme handeln muss, die kurze Zeit vor oder nach dem Kalenderjahr zufließt, zu dem sie wirtschaftlich gehört.

 

Also würde ich sagen, die Umsatzsteuer 2020 gehört wirtschaftlich zum Geschäftsjahr 2020. Die Einnahme erfolgte allerdings erst lange Zeit später, nämlich im Januar 2022. Eine Zuordnung zur Gewinnermittlung 2021 kann ich daher nicht nachvollziehen.

karlhörterer
Aufsteiger
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Gem. Rz 8 Bayerisches Landesamt für Steuern, S-2226 2.1-5  23 St32

Verfügung vom 27.07.2021 sind Zahlungen und Erstattungen aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht als regelmäßig wiederkehrend i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG zu qualifizieren.

 

Gruß

Karl Hörterer

karlhörterer
Aufsteiger
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Erfassung daher im Zuflussjahr

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StB_Alexander_Völkl
Einsteiger
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@karlhörterer  schrieb:

Gem. Rz 8 Bayerisches Landesamt für Steuern, S-2226 2.1-5  23 St32

Verfügung vom 27.07.2021 sind Zahlungen und Erstattungen aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht als regelmäßig wiederkehrend i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG zu qualifizieren.


Danke für diese Ergänzung.

Helli
Beginner
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Vielen lieben Dank, dass erscheint mir sinnvoll

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Helli
Beginner
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Vielen lieben Dank, für die Antwort

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letzte Antwort am 19.01.2022 14:07:51 von Helli
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