Ein schönen guten Tag.
Ich habe eine putzige Frage.
Ich habe ein Unternehmen mit Gewinnermittlung. Die USt.-Jahreserklärung 2020 wurde am 05.01.2022 erstattet.
In welchem Jahr ist die Erstattung zuzurechnen?
Das Finanzamt sagt in 2021. Ist das korrekt?
Ich bin der Meinung es wird in 2022 zugerechnet.
Ich würde mich über Antworten freuen. Lieben Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Helli,
hier würde ich mal grundsätzlich in Frage stellen, dass es sich hierbei um eine regelmäßige Einnahme handelt.
Auch wäre hier die Frage, wann die Erklärung eingereicht wurde, da dadurch eventuell die Fälligkeit bestimmt werden kann (Zahlung zumindest 4 Wochen nach Einreichung der Erklärung).
Grüße AKW
also eingereicht wurden die Erklärungen elektronisch am 21.12.2021. Für mich ist das doch aber kein regelmäßig wiederkehrender Betrag eine USt.-Jahreserklärung bei USt.-Voranmeldung ist das ja klar, aber sollte dies auch für die USt.-Jahreserklärung gelten?
Die Umsatzsteuer 2020 könnte meines Erachtens durchaus eine wiederkehrende Position sein. Aber in § 11 Abs. 1 S. 2 EStG steht, dass es sich um eine Einnahme handeln muss, die kurze Zeit vor oder nach dem Kalenderjahr zufließt, zu dem sie wirtschaftlich gehört.
Also würde ich sagen, die Umsatzsteuer 2020 gehört wirtschaftlich zum Geschäftsjahr 2020. Die Einnahme erfolgte allerdings erst lange Zeit später, nämlich im Januar 2022. Eine Zuordnung zur Gewinnermittlung 2021 kann ich daher nicht nachvollziehen.
Gem. Rz 8 Bayerisches Landesamt für Steuern, S-2226 2.1-5 23 St32
Verfügung vom 27.07.2021 sind Zahlungen und Erstattungen aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht als regelmäßig wiederkehrend i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG zu qualifizieren.
Gruß
Karl Hörterer
Erfassung daher im Zuflussjahr
@karlhörterer schrieb:Gem. Rz 8 Bayerisches Landesamt für Steuern, S-2226 2.1-5 23 St32
Verfügung vom 27.07.2021 sind Zahlungen und Erstattungen aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht als regelmäßig wiederkehrend i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG zu qualifizieren.
Danke für diese Ergänzung.
Vielen lieben Dank, dass erscheint mir sinnvoll
Vielen lieben Dank, für die Antwort