Ein schönen guten Tag. Wer kann mir bitte helfen bei DATEV Lohn und Gehalt. Wir haben ein Mandant mit Asia-Bistro Speisen. Es wurde bisher der Sachbezugswert bei den Mahlzeiten der Arbeitnehmer mit 3,47 Euro pro Arbeitstag über den Lohn abgerechnet.
Jetzt sagt der Arbeitgeber, dass die Arbeitnehmer keine Mahlzeiten mehr im Betrieb/Unternehmen essen bzw. sich entnehmen. Geht dies, oder wie muss der Arbeitgeber dies nun nachweisen, dass die Angestellten keine Bewertung mit dem Sachbezugswert mehr haben (Änderung im Arbeitsvertrag = keine Entnahme von Speisen)?
Lieben Dank im vor raus für eine Auskunft
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Helli schrieb:
Jetzt sagt der Arbeitgeber, dass die Arbeitnehmer keine Mahlzeiten mehr im Betrieb/Unternehmen essen bzw. sich entnehmen. Geht dies, oder wie muss der Arbeitgeber dies nun nachweisen, dass die Angestellten keine Bewertung mit dem Sachbezugswert mehr haben (Änderung im Arbeitsvertrag = keine Entnahme von Speisen)?
Lieben Dank im vor raus für eine Auskunft
Richtig, sollte zwischen AN u. AG schriftlich fixiert sein. Die Diskussion mit dem Betriebsprüfer bleibt hier wohl ergebnisoffen.
Ein schönen guten Morgen. Danke erstmal für die Antwort.