Guten Tag, ich befürchte, hier wurde die falsche Antwort als Lösung gekennzeichnet und ein "Problem" gesehen, wo es gar keines gibt; zumindest keinen Handlungsbedarf. Dass der Arbeitgeber die Leasing- bzw. Umwandlungsrate nicht zu 100% über den Gehaltsverzicht refinanziert, ist seine Entscheidung und lohnsteuerlich sowie sv-rechtlich unerheblich. Für die Ermittlung des Sachbezuges ist alleine die BMG von 0,25 des Bruttolistenpreises relevant, da der Arbeitgeber seine Mitarbeiter an der Refinanzierung beteiligt. Ich schließe mich also t_r an; seine Ausführungen entsprechen auch meinem Verständnis des Sachverhaltes. Ergänzend könnte man nun noch in den DATEV-Dokumenten zum Thema suchen, wird dabei wahrscheinlich aber nicht fündig. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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