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arbeitgeberdarlehn Aufstockung

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letzte Antwort am 19.07.2021 11:28:44 von t_r_
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Hilli1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
263 Mal angesehen

Hallo!

Ich rechne bei einem Mitarbeiter eines Mandanten ein Arbeitgeberdarlehn in Lohn und Gehalt ab. Jetzt soll das Darlehn nochmal um 500,0€ aufgestockt werden (selbe Konditionen wie beim ursprünglichen Darlehn) - muss dann ein neues Darlehn angelegt werden oder bietet das Programm die Möglichkeite den Darlehnsbetrag zu erhöhen??

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
244 Mal angesehen

Hallo,

 

nein, es muss dafür ein neues Darlehen erfasst werden.

 

Ich fasse, wenn ich das vorher mit dem Mandanten bezüglich des Vertrages abgestimmt bekomme, die Darlehen neu zusammen. Dann wird das erste Darlehen getilgt und das neue Darlehen erfasst.

 

Sonst werden die Darlehen nacheinander berücksichtigt.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 19.07.2021 11:28:44 von t_r_
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