Hallo!
Ich rechne bei einem Mitarbeiter eines Mandanten ein Arbeitgeberdarlehn in Lohn und Gehalt ab. Jetzt soll das Darlehn nochmal um 500,0€ aufgestockt werden (selbe Konditionen wie beim ursprünglichen Darlehn) - muss dann ein neues Darlehn angelegt werden oder bietet das Programm die Möglichkeite den Darlehnsbetrag zu erhöhen??
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
nein, es muss dafür ein neues Darlehen erfasst werden.
Ich fasse, wenn ich das vorher mit dem Mandanten bezüglich des Vertrages abgestimmt bekomme, die Darlehen neu zusammen. Dann wird das erste Darlehen getilgt und das neue Darlehen erfasst.
Sonst werden die Darlehen nacheinander berücksichtigt.
Viele Grüße
T. Reich