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E-Bike-Leasing

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letzte Antwort am 25.05.2023 07:55:25 von lohnexperte
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Hilli1
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eine Frage zum E-bike-Leasing: Wenn der Arbeitgeber einen Teil (z. B. die Höhe des durch Gehaltsverzicht ersparten Sozialversicherungsbeitrags) der E-Bike-Leasingrate übernimmt (also Zuschuss zum E-Bike-Leasing) und der Rest über Gehaltsverzicht --> ist dann dieser AG-Zuschuss steuer- und sozialversicherungspflichtig? 

Ich habe in den Datev-Hilfecenter #1008101 nichts darüber finden können... Mit welcher Lohnart sollte dieser Zuschuss auf der Lohnabrechnung (Lohn- und Gehalt) abgerechnet werden?

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


eine zusätzliche freiwillige Arbeitgeberleistung an den Arbeitnehmer stellt prinzipiell einen geldwerten Vorteil dar, der steuer- und SV-pflichtig abzurechnen ist, sofern dieser die 50-Euro-Freigrenze überschreitet.


Wie Sie einen Sachbezug bzw. geldwerten Vorteil in Lohn und Gehalt abrechnen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1006618 - Sachbezug und geldwerten Vorteil abrechnen - Lohn und Gehalt

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Nein, es wird einfach nur der verminderte Gehaltsverzicht berücksichtigt. 

 

Grundsätzlich besteht hier Vertragsfreiheit, auf wieviel Entgelt der Arbeitnehmer für die Nutzungsüberlassung des Fahrrads verzichten muss. 

Da der Arbeitgeber das Fahrrad sogar komplett steuerfrei überlassen dürfte, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gemacht wird, ist das Fahrrad bei einem (Teil-)Gehaltsverzicht ganz "normal" mit einem Viertel der UVP des Fahrrads zu versteuern.

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Hilli1
Beginner
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die 50,00€ Grenze ist schon anderweitig ausgereizt (Tankgutschein); dann also ganz normal steuer- u. sv-pflichtig? muss der AG-Zuschuss zwingend auf der Lohnabrechnung erscheinen, oder reicht es, wenn der Gehaltsverzichtsbetrag einfach gekürzt wird?

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HJansen
Einsteiger
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Hallo,

 

wenn der Sachbezug mtl. bereits ausgeschöpft ist, dann ist der AG-Anteil steuer- und sv-pflichtig.

Ich habe mir hierfür die Lohnart 2034 Zuschuss Firmenrad angelegt. Die Gehaltsumwandlung wird über die Stammdaten Firmenrad angelegt.

 

HJansen_1-1684936868204.png

 

HJansen_2-1684936905426.png

 

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lohnexperte
Fachmann
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Guten Tag,

 

ich befürchte, hier wurde die falsche Antwort als Lösung gekennzeichnet und ein "Problem" gesehen, wo es gar keines gibt; zumindest keinen Handlungsbedarf. Dass der Arbeitgeber die Leasing- bzw. Umwandlungsrate nicht zu 100% über den Gehaltsverzicht refinanziert, ist seine Entscheidung und lohnsteuerlich sowie sv-rechtlich unerheblich. Für die Ermittlung des Sachbezuges ist alleine die BMG von 0,25 des Bruttolistenpreises relevant, da der Arbeitgeber seine Mitarbeiter an der Refinanzierung beteiligt.

 

Ich schließe mich also t_r an; seine Ausführungen entsprechen auch meinem Verständnis des Sachverhaltes.

 

Ergänzend könnte man nun noch in den DATEV-Dokumenten zum Thema suchen, wird dabei wahrscheinlich aber nicht fündig.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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letzte Antwort am 25.05.2023 07:55:25 von lohnexperte
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