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E-Bike Leasing durch AG

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letzte Antwort am 03.08.2021 13:50:27 von t_r_
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StkV
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

wir hängen an einer Lohnabrechnung:

 

es handelt sich um ein Pedelec (nicht schneller als 25kmh).

Anbei ein Auszug aus dem Überlassungsvertrag

Pedelec.jpg

 

 

 

 

 

 

 

Der AG ist nicht VSt-Abzugsberechtigt.

Soweit wir vom Vorberater nachvollziehen können wurde der geldwerter Vorteil wie folgt berechnet:

BLP 2.764,94 € davon 1/4 = 691,214€ abgerundet 600,00 € davon 1% = 6,00€

 

Der Vorberater hat wie folgt abgerechnet:

Abrechnung.jpg

 

Leider sind wir uns uneinig, ob dies richtig abgerechnet wurde.

Hatte jemand vielleicht einen ähnlichen Fall und kann uns weiterhelfen?!

 

Vielen Dank vorab!

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
277 Mal angesehen

Hallo,


wie Sie ein Pedelec als Gehaltsumwandlung über LODAS abrechnen, finden Sie im Hilfedokument 1005927.


Den Ausweis des geldwerten Vorteils und der Gehaltsumwandlung kann anhand des Dokumentes nachvollzogen werden. Ob bzw. in welcher Höhe ein Arbeitgeberanteil zu leisten ist und wie dieser verbeitragt werden muss, ist uns nicht bekannt.


Auch die Höhe der einzelnen Positionen kann von unserer Seite nicht beurteilt werden.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 3
253 Mal angesehen

Hallo,

 

aus meiner Sicht sieht es gut aus.

 

Ob man den Arbeitgeberzuschuss nun gesondert ausweist oder sofort verrechnet ist Geschmackssache.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 03.08.2021 13:50:27 von t_r_
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