Hallo zusammen, wir hängen an einer Lohnabrechnung: es handelt sich um ein Pedelec (nicht schneller als 25kmh). Anbei ein Auszug aus dem Überlassungsvertrag Der AG ist nicht VSt-Abzugsberechtigt. Soweit wir vom Vorberater nachvollziehen können wurde der geldwerter Vorteil wie folgt berechnet: BLP 2.764,94 € davon 1/4 = 691,214€ abgerundet 600,00 € davon 1% = 6,00€ Der Vorberater hat wie folgt abgerechnet: Leider sind wir uns uneinig, ob dies richtig abgerechnet wurde. Hatte jemand vielleicht einen ähnlichen Fall und kann uns weiterhelfen?! Vielen Dank vorab!
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