Hallo zusammen, wir hatten und haben weiterhin exakt die gleiche Fragestellung. Leider ist das FAQ nicht sehr hilfreich und die Definition von "Erhaltene Anzahlungen" ist für die Berechnung der Umsatzsatzrückgänge auch für die Ü-Hilfe 3 und 3 Plus für mich weiterhin unklar. Unsere Firma verkauft Tickets für Events. Eventdatum ist immer größer als das Kaufdatum, kann aber im gleichen Monat liegen. Unsere Buchungslogik geht bei Ticketkäufen immer zuerst über das Konto Erhaltene Anzahlungen und wird von da in einem zweiten Schritt in den Umsatz verbucht. Das Konto Erhaltene Anzahlungen verändert sich über den Monat also wie folgt: Beispiel in Euro Saldo 01. des Monats 100,- + Kauf Tickets +50,- ./. Erstattungen Tickets ./. 5,- ./. Verbuchung von Tickets in Umsatz ./. 20,- Saldo 31. des Monats 125,- Änderung des Saldos + 25,- DATEV Kanzlei Rechnungswesen enthält ja eine Funktion (unter Auswertungen > Coronahilfen), mit welcher man die Umsätze für November- und Dezemberhilfe ausrechnen kann. DATEV bezieht in die Umsatzberechnung die "Änderung des Saldos" (also in meinem Beispiel die Eur 25,-) mit ein. So haben wir die Zahlen auch im Antrag zur den November- und Dezemberhilfen angegeben. Im Nachhinein scheint mir dieses Vorgehen jedoch falsch. Zumindest die Umsatzverbuchung (hier Eur 20,-) machen für mich keinen Sinn. Auch Erhaltene Anzahlungen für Umsätze im gleichen Monat würde ich aus dem Betrag herausrechnen. Erstattungen würde ich tendenziell als negative Anzahlungen werten. Gibt es hier weitere Erfahrungen oder Feedback von Anwälten/Steuerberatern? Vielen Dank!
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