Hallo,
ich habe Einkünfte gemäß § 17 EStG. Nun habe ich meinen Veräußerungsgewinn eingetragen, die weiteren Angaben zur Beteiligung eintragen und das Programm rechnet einen Freibetrag. Laut unser Ansicht, steht dem Mandanten der Freibetrag nicht zu.
Kann man die Berechnung des Freibetrages manuell steuern?
Kann mir jemand helfen? Vielen Lieben Dank
Hallo,
können Sie kurz umschreiben, weshalb der Freibetrag nicht zu gewähren ist?
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Guten Morgen,
ich glaube ich liege doch falsch. Bei der Ermittlung des Freibetrages habe ich die 36.100 € von dem vollen Veräußerungsgewinn abgezogen. Dies muss man aber von dem stpfl. Anteil machen (60% Teileinkünfteverfahren).
Daher denke ich passt, dass so wie das Programm das rechnet.
Hallo,
prima - den gleichen "Denkfehler" hatte ich neulich nämlich auch 😉.
Beste Grüße
Christian Wielgoß