Ich habe jetzt noch mal in der DATEV-Hilfe recherchiert und folgendes gefunden: 3.5 Kurzarbeitergeld im Teilmonat Wird in einem Anspruchszeitraum das Arbeitsentgelt nur für einen Teillohnzeitraum gezahlt (z. B. wegen Beendigung oder Beginn des Arbeitsverhältnisses), ist als Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im gesamten Abrechnungszeitraum erzielt hätte (also ohne Berücksichtigung der Entgeltminderung). Das Ist-Entgelt ist um den Betrag zu erhöhen, um den das Arbeitsentgelt aus anderen als wirtschaftlichen Gründen gemindert ist (z. B. unbezahlte Fehlzeiten). Das gilt auch, wenn in einem Anspruchszeitraum das Arbeitsentgelt nur für einen Teilmonat gezahlt wird (z. B. wegen Beendigung oder Beginn des Arbeitsverhältnisses). Das Ist-Entgelt ist in diesen Fällen um den Betrag zu erhöhen, um den wegen der Beschäftigung für den Teilmonat das Entgelt vermindert wurde. Das Ist-Entgelt ist auch in den Fällen entsprechend zu erhöhen, in denen der Arbeitnehmer während des Anspruchszeitraums Krankengeld erhält. Das Ist-Entgelt dieser Arbeitnehmer ist so zu berechnen, als hätte eine Arbeitsunfähigkeit im Anspruchszeitraum nicht vorgelegen. Damit wäre diese Aufstockung des Soll-und IST-Entgeltes für den Rest des Monats korrekt und unglücklicherweise auch der schlechtere Leistungssatz, der dadurch dann entsteht, dass er unter 50% Ausfall rutscht. Sorry, das sollte eigentlich der erste Schritt sein, hatte ich auch gemacht, aber leider erst nichts passendes gefunden. Mir fehlte das Stichwort Teilmonat. Jetzt ist nur die Frage, ob das IST-Entgelt nicht dann auch dementsprechend angepasst werden müsste, als hätte der AN für den Rest des Monats auch in gleicher Höhe KUG gehabt, denn so tut das Programm so, als hätte er den Rest des Monats volles Entgelt ohne KUG erhalten. Kann dies jemand beantworten?
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