Hallo zusammen,
ich habe einen MA, der im Januar am 15. austritt und von 88 Sollstunden 64 KUG-Stunden, 8 Feiertags-KUG-Stunden und 2 Urlaubstage (16h) hat.
Im Dezember hatte er Leistungssatz 6 und jetzt im Januar wurde er nur mit LS 2 abgerechnet. Obwohl vom verbliebenen Entgelt deutlich mehr als 50% ausgefallen ist Soll: 1183 - Ist: 167 Euro).
Bei der Soll-Ist-Entgeltberechnung weist die Auswertung zusätzlich eine Aufstockung auf vollen Monat aus (Soll: 1262 Ist 1262 Euro), so dass man in Summe unter 50 % landet.
Ist das so korrekt oder muss ich noch eine Einstellung ändern? Die monatliche Sollarbeitszeit habe ich auf 88h gesetzt. Wenn ich das Feld freilasse, ändert sich allerdings auch nichts.
Viele Grüße
Sebastian
Achtung! Ab dem Tag an dem die Kündigung ausgesprochenen wurde (egal ob AG oder AN) entfällt jeglicher KUG-Anspruch. Also laufenden Bezug oder Std.-Lohn ohne KUG auszahlen. Ggfls. kann eine Auszahlung in Höhe von KUG vereinbart sein/werden. Eventuell muss KUG im Dezember noch korrigiert werden!
Dies ist nicht der Fall. Können Sie zu meiner Frage etwas sagen?
Viele Grüße
Kurzarbeitergeld können Sie nicht abrechnen, nur wie der Kollege bereits sagte Entgelt in Höhe Kug.
Unabhängig davon bekommen Sie Ihr Problem eventuell mit der Korrektur des Soll-Entgeltes (LA 411) behoben?
Haben Sie unter Personaldaten/Entlohnung/Monatslohn in den Bearbeitungsvorschriften bei "Berechnung unbezahlte Ausfallzeiten" den Reiter auf "feste Bestandteile des Monatslohns / Sollarbeitsstunden" gesetzt?
Richtig und einfacher wäre es, den Mitarbeiter mit 72h (LA 544) abzurechnen.
Herzliche Grüße
Anne Koch
Der MA ist nicht gekündigt worden, wieso sollte er kein KUG erhalten können?
Können Sie das Fehler/Hinweis-Protokoll hier einstellen?
Hallo,
es gibt keinen Eintrag im Hinweis/Fehler Protokoll zu der entsprechenden Personalnummer, außer, dass der KUG-Satz automatisch auf Basis der Steuerklasse und dem KFB ermittelt wurde.
Meinen Sie das Bruttosoll/Istentgelt-Berechnungsprotokoll?
Mein Fehler. Ich bin beim Austritt davon ausgegangen, dass eine der beiden Parteien gekündigt hat.
Weitere Variante: in den Personaldaten unter Kurzarbeit können Sie ein 'gleichbleibendes monatliches Soll-Entgelt' eintragen. Hilft das?
Alternativ würde ich wie schon oben beschrieben das eigentliche Soll-Entgelt ermitteln und mit der Lohnart 411 (Korrektur Sollentgelt) in den Bewegungsdaten eingeben, eventuell auch das Istentgelt mit LA 412.
Viel Erfolg!
@SGutknecht schrieb:Hallo zusammen,
ich habe einen MA, der im Januar am 15. austritt und von 88 Sollstunden 64 KUG-Stunden, 8 Feiertags-KUG-Stunden und 2 Urlaubstage (16h) hat.
Was ist denn der Grund für seinen Austritt?
Hallo,
Befristungsende.
Hallo,
in der SOLL-IST-Entgeltberechnung steht ja das korrekte Soll-Entgelt (1183 Euro) und Ist-Entgelt (167 Euro) drin. Zusätzlich werden aber beide Entgelte um 1245 Euro aufgestockt mit der Meldung Aufstockung auf vollen Monat. So kommen in Summe 2428 Soll und 1412 Ist in die Berechnung, was dann folglich in weniger als 50% Entgeltausfall mündet und dann in LS 2.
Ich habe jetzt einfach die 1245 Euro mit 411 und 412 wieder abgezogen und dann sind es meiner Meinung die korrekten Werte für den Teilmonat.
Die Frage ist nur, warum macht das Programm das überhaupt.
Ich habe jetzt noch mal in der DATEV-Hilfe recherchiert und folgendes gefunden:
3.5 Kurzarbeitergeld im Teilmonat
Wird in einem Anspruchszeitraum das Arbeitsentgelt nur für einen Teillohnzeitraum gezahlt (z. B. wegen Beendigung oder Beginn des Arbeitsverhältnisses), ist als Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im gesamten Abrechnungszeitraum erzielt hätte (also ohne Berücksichtigung der Entgeltminderung). Das Ist-Entgelt ist um den Betrag zu erhöhen, um den das Arbeitsentgelt aus anderen als wirtschaftlichen Gründen gemindert ist (z. B. unbezahlte Fehlzeiten).
Das gilt auch, wenn in einem Anspruchszeitraum das Arbeitsentgelt nur für einen Teilmonat gezahlt wird (z. B. wegen Beendigung oder Beginn des Arbeitsverhältnisses). Das Ist-Entgelt ist in diesen Fällen um den Betrag zu erhöhen, um den wegen der Beschäftigung für den Teilmonat das Entgelt vermindert wurde. Das Ist-Entgelt ist auch in den Fällen entsprechend zu erhöhen, in denen der Arbeitnehmer während des Anspruchszeitraums Krankengeld erhält. Das Ist-Entgelt dieser Arbeitnehmer ist so zu berechnen, als hätte eine Arbeitsunfähigkeit im Anspruchszeitraum nicht vorgelegen.
Damit wäre diese Aufstockung des Soll-und IST-Entgeltes für den Rest des Monats korrekt und unglücklicherweise auch der schlechtere Leistungssatz, der dadurch dann entsteht, dass er unter 50% Ausfall rutscht. Sorry, das sollte eigentlich der erste Schritt sein, hatte ich auch gemacht, aber leider erst nichts passendes gefunden. Mir fehlte das Stichwort Teilmonat.
Jetzt ist nur die Frage, ob das IST-Entgelt nicht dann auch dementsprechend angepasst werden müsste, als hätte der AN für den Rest des Monats auch in gleicher Höhe KUG gehabt, denn so tut das Programm so, als hätte er den Rest des Monats volles Entgelt ohne KUG erhalten.
Kann dies jemand beantworten?
Letzteres funktioniert nicht, damit käme ein höheres Netto raus, als wenn man ihn ohne KUG normal für 15 Tage abrechnet.