Hallo wir haben für einen folgende Fehlzeiten gebucht:
"Entgeltfortzahlung mit AU" 10.02.2020-19.03.2020
"KUG/S-KUG" 20.03.2020-22.03.2020 (inkl. des Ausfallschlüssels VK im Kalendarium am 20.03.)
"Krankengeld" ab 23.03.2020
Es wird kein AAG-Antrag gestellt und die Krankenkasse beschwert sich über eine Unterbrechungsmeldung zum 19.03. statt 22.03.
In der DATEV-Hilfe steht etwas von der Fehlzeit Krank vor KUG, die zu erfassen ist, die finde ich aber in den möglichen Fehlzeit-Codes nicht.
Was muss hier geändert werden?
Herzliche Grüße
Sebastian Gutknecht
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Gutknecht,
für die Fehlzeit 20.03.-22.03.20 muss der Fehlzeitengrund "KUG/ S-Kug Krank" in den Fehlzeiten ausgewählt werden. Dieser ist in der Auswahlliste enthalten.
Die Abrechnung erfolgt über den von Ihnen erwähnten Ausfallschlüssel VK und der Stammlohnart 413.
Bei der Abrechnung von Krankengeldstunden in Höhe des Kurzarbeitergelds mit der StLa 413 wird die Auswertung 101 Krankengeld im Kug-Zeitraum erstellt. Für das Krankengeld in Höhe Kug wird kein AAG-Antrag erstellt und es findet auch keine Meldung an die Krankenkasse statt. Den Antrag auf Erstattung des Krankengelds in Höhe Kug müssen Sie bei der jeweiligen Krankenkasse selbst stellen.
Der AAG Antrag sollte bei entsprechenden Voraussetzungen (Teilnahme an der U1- Umlage) für den Zeitraum bis zum 19.03. erstellt werden.
Genauere Infos dazu finden Sie im Info-Dokument 5303311 ab Punkt 3.4.
Sollte eine genauere Überprüfung des Sachverhalts nötig sein, wenden Sie sich gerne über unsere Servicekanäle an uns.
Na dann habe ich ja alles richtig gemacht und die Krankenkasse kritisiert die Unterbrechungsmeldung zum 19.03. zu Unrecht.
Vielen Dank für die Info.