Hallo, nach 28 Kalendertagen bzw. vierwöchiger Dauer des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ob für diese Beschäftigung Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wird über das Eintrittsdatum des aktuellen Beschäftigungszeitraums geprüft. Wenn das abweichende Ersteintrittsdatum verwendet werden muss, dann muss das Kontrollkästchen Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume aktiviert werden. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für 6 Wochen bzw. 42 Kalendertage.
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