Hallo, grundsätzlich ist die Betriebsstätte beim Mitarbeiter unter Beschäftigung | Tätigkeit | Mappe Organisationseinheiten unter Beschäftigungsbetrieb einzutragen. Es erfolgt für diesen Wechsel keine gesonderte DEÜV-Meldung. Am Jahresende wird die Jahresmeldung bereits für das gesamte Jahr über die neue Betriebsnummer gemeldet. Auf Mandantenebene müssen Sie, damit alle Beitragsnachweise über den Hauptbetrieb laufen, unter Sozialversicherung | allgemeine Daten | Mappe Beitragsnachweis / DEÜV den Haken "Krankenkasse des Hauptbeschäftigungsbetriebs verwenden" setzen. Außerdem müssen bei den Krankenkassen der weiteren Betriebsstätte die gleichen Beitragskontonummern wie bei Hauptbetrieb erfasst sein. Viele Grüße T. Reich
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