Hallo zusammen,
seit kurzem arbeiten wir auch in der Nachtschicht. Die Mitarbeiter erhalten dafür Nachtschichtzulage. Jetzt ist einer dieser Mitarbeiter seit 1ner Woche krank. Laut Lohnfortzahlungsgesetzt muss ich den Durchschnitt der letzten 3 Monate für die Zuschläge berechnen, da der Mitarbeiter die Nachtschichtzuschläge auch bei Krankheit und Urlaub bezahlt bekommt, allerdings dann nicht steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ich habe mir schon 2-3 Dokumente in DATEV dazu angeguckt, aber leider komme ich trotzdem nicht weiter. Erst muss ich die Durchschnittsberechnung korrekt erfassen, aber wie gehe ich dann weiter vor? Wenn ich z.B. die Lohnart
1661 Lohnfortzahl,Tg.,DU d.l.3 Mon und dann 5 Tage eingebe, kann keine Abrechnung durchgeführt werden.
Ich würde das ganz gerne nur auf der Mitarbeiterebene erfassen, da wir nur 2 Mitarbeiter haben, die in der Nacht arbeiten. Unsere Mitarbeiter sind Gehaltsempfänger, werden also nicht nach Stunden abgerechnet.
Ich hoffe, jemand kann mir evtl. weiterhelfen.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Guten Morgen,
Sie müssten einen Fehlerhinweis erhalten, warum die Abrechnung nicht erstellt wird. Diesen sollten Sie hier noch einstellen.
Viele Grüße
T. Reich
Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich habe jetzt eine Abrechnung durchführen können. Weiß zwar noch nicht, ob ich das jetzt richtig abgerechnet habe, aber da werde ich unsere Steuerberaterin zu befragen.
Vielen Dank nochmal und eine schöne Restwoche.
Hallo,
das Thema hat mich dieses Jahr auch schon intensiv beschäftigt.
Mir haben die Dokumente 5303234 und 5300514 weitergeholfen.
Man muss halt erstmal prüfen, welche Lohnarten überhaupt für die Berechnung des Durchschnitts in Frage kommen. Ich habe mir die Datev-Standard-Lohnarten 1601 und 1651 kopiert und dann zugeordnet, welche Lohnarten in den Durchschnittsspeicher dieser neuen Lohnarten einfließen sollen.
Viele Grüße
Ich habe das mit der Durchschnittberechnung in DATEV nicht hin bekommen. Da wir aber auch nur zwei Mitarbeiter haben, die in der Nachtschicht arbeiten, habe ich den Durchschnitt selber berechnet und nehme die Lohnart 1651. Ich werde aber wohl nicht drum rum kommen und mich nochmal vertieft damit befassen.
Viele Grüße und danke für die Antwort.