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Selbstbeteiligung Unfall vom Gehalt abziehen

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letzte Antwort am 18.06.2021 13:42:47 von martin65
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t_bergemann
Beginner
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Nachricht 1 von 7
3150 Mal angesehen

Hallo,

ein Mitarbeiter hatte letzte Woche einen selbstverschuldeten Unfall mit einen unserer Firmenwagen.

Jetzt soll ich die Selbstbeteiligung vom Gehalt des Mitarbeiters abziehen.

Ist es Rechtens, die Selbstbeteiligung einfach vom Gehalt abzuziehen und welche Lohnart muss ich dafür benutzen?

Viele Dank schon im Voraus.

Tanja

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 7
3031 Mal angesehen

Hallo,

rechtens: steht das im Pkw-Überlassungsvertrag? dann mMn ja (grundsätzlich ist dafür aber ein Arbeitsrechtler zu fragen)

Lohnart: Nettoabzug.

LG
VM

LG
VM
sue
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 7
3031 Mal angesehen

guten Morgen,

Technisch ist das kein Problem. Sie können dafür jeden Nettoabzug wie bspw. Abschlag benutzen und entsprechend umtexten.

Ich habe da eher Bedenken, dass der Abzug rechtlich nicht gerechtfertigt ist.

Vielen Grüße

t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 7
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Hallo,

grundsätzlich können Sie, wie bereits erwähnt, jede Nettolohnart wählen. Wir haben für solche Fälle eine individuelle Lohnart aus der Lohnart 9000 erstellt und diese entsprechend umbenannt. Vorteil ist, dass man diese Lohnart dann am Ende auch für alle anderen Mandanten verwenden kann.

Da es sich um einen Schadenersatz des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber handelt, ist nicht zwingend eine vertragliche Regelung in der Kfz-Überlassung von Nöten. Allerdings werden an Schadenersatzforderungen gegen den Arbeitnehmer relativ hohe Anforderungen gestellt. Diese sollten Sie ggf. mit einem versierten Anwalt absprechen. Sinnvoll erscheint mir hier, dass das Gespräch mit dem Arbeitnehmer gesucht wird und man vielleicht den Einbehalt im Einvernehmen -da der Arbeitnehmer einsichtlich ist - vornehmen kann.

Im Übringen erleichtert einem eine klare vertragliche Schadenersatzregelung das Leben in solchen Fällen. Diese sollte gemeinsam mit einem versierten Anwalt verfasst werden, da hier neben der sowieso schon nicht so einfachen Materie Arbeitsrecht auch noch die Fallstricke der AGB's lauern.

Viele Grüße

T. Reich

Janette
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
2368 Mal angesehen

Hallo, 

Ich hatte letzten Monat das gleich Problem. Nun möchte der Mandant das ich die Lohnart änder und dem Arbeitnehmer die Summe von 500,00€ Brutto abziehe und nicht Netto. Weiß jemand, ob man das so machen kann? Meiner Meinung nach ist das nicht Rechtens, da damit auch die Brutto Summe gekürzt.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 7
2336 Mal angesehen

Hallo,

 

Sie würden dann das zu versteuernde Brutto kürzen und aus EUR 500,00 weniger Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen.

 

Das geht meiner Ansicht nach nicht.

 

Viele Grüße

T. Reich

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martin65
Meister
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Nachricht 7 von 7
2325 Mal angesehen

Ich würde davon ausgehen, dass ein Nettoabzug vorzunehmen ist.

 

Das Gehalt wird ja nicht gekürzt. Sondern der AN muss einen Schaden ausgleichen, der nichts mit seiner Tätigkeit zu tun hat.

 

 

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letzte Antwort am 18.06.2021 13:42:47 von martin65
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