Hallo @dieckhoffjürgen, grundsätzlich muss, damit eine Belegreferenz zusammen mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt wird, der gewünschte Beleg einem Erfassungsbereich in der Einkommensteuer zugeordnet sein. Dabei ist egal, ob der Beleg über die Detailerfassung, oder per Drag & Drop (mit dem Mauszeiger festhalten und in den Bereich ziehen) zugeordnet wird. Im Bereich Beleg für ELSTER (RABE) muss zusätzlich die Option Ja gewählt werden. Im Dokument RABE in Digitale Belege Steuern finden Sie alle wichtigen Informationen zur RABE-Funktion in Digitale Belege Steuern.
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