Sehr geehrter Herr Seidel, wenn Sie bei den Angaben zur Abschreibung im Feld Datum der Anschaffung oder der Bezugsfertigkeit (Erfassungsformular Anlage V, Zeile 33-35, Ordnungsbereich Angaben zu Absetzungen (...), Registerkarte Laufzeitüberwachung & Rechtsstandsprüfung) das im folgenden VZ liegende Datum der Fertigstellung erfassen, wird im Programm DATEV Einkommensteuer für den laufenden VZ keine Abschreibung ermittelt. Die Berechnung der Abschreibung beginnt dann erst mit dem nächsten VZ. Mit freundlichen Grüßen Stephan Hirsch DATEV eG
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