Guten Tag,
in einer Firma soll ein Wandergeselle für eine gewisse Zeit mitarbeiten und dafür auch ein Entgelt erhalten. Da ich nichts Gegenteiliges gefunden habe, würde ich diesen Arbeitnehmer in dieser Zeit ganz "normal" abrechnen. Oder muss ich etwas beachten?
Vielleicht hat schon jemand Erfahrungen?
Vielen Dank.
A. Seidel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Seidel,
ich würde ihn - je nachdem, wie lange er bleibt - als kurzfristig Beschäftigten anlegen. Ansonsten alles ganz normal.
Gruß
Sabine Meiers
Moin,
eine kurzfristige Beschäftigung würde ich hier nicht annehmen, da die Tätigkeit berufsmäßig und wiederkehrend (bei anderen Arbeitgebern) ausgeübt wird.
Insoweit würde ich dies auch als "normale" Tätigkeit abrechnen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
hallo Frau Seidel,
bin zwar kein Lohnexperte, aber m.E. gelten für Wandergesellen Spezialregelungen.
Wandergesellen | SGB Office Professional | Sozialwesen | Haufe
Nun da Wandergesellen nur im Handwerk vorkommen wäre sicherlich noch das Thema Baulohn, Sofortmeldepflicht zu prüfen. Ansonsten hatte ich das in meiner kanzlei schön öfter im Bauhauptgewerbe und hier wird ganz normal abgerechnet.
Vielen Dank.
So dachte ich mir das auch. Die Spezialregelung für die KV gilt m. E. nur für die Zeit, in der der Wandergeselle nicht gegen Entgelt arbeitet.
A. Seidel