Ich berechne für einen Arbeitnehmer wieder die Sozialversicherung für die Abgeltung des Urlaubsanspruches. Im Normalfall kein Problem. Aber der Beitragssatz der PV hat sich nun geändert. Das Programm rechnet mit dem derzeitig gültigen Beitragssatz ab. Von der SOKA wird aber der damalige Beitragssatz angewendet. Ich habe nun eine Differenz auf der Lohnabrechnung. Wie löse ich das Problem?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn die Urlaubsabgeltung mit der Abrechnung Januar, Februar oder März mit einer Nachberechnung auf das Vorjahr durchgeführt wird, greift der Beitragssatz welcher im Vorjahr gültig war. Wenn die Urlaubsabgeltung im aktuellen Monat abgerechnet wird, greift der aktuell gültige Beitragssatz.
Informationen hierzu finden Sie im Dokument 5303048 unter Punkt 3.1.2
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Stein.
Ja, das war mir bewusst. Ich habe die Berechnung auch im Austrittsmonat vorgenommen.
Inzwischen hat sich diese Differenz geklärt: Ich habe diesen Arbeitnehmer in Ermangelung des Nachweises der Elterneigenschaft mit Zusatzbeitrag zur PV abgerechnet, die SOKA nicht. Zufällig sind das 0,25 %, also auch genau die Hälfte der aktuellen Beitragssatzerhöhung der PV. Wie ich nun diese Differenz verbuche, weiß ich noch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Seidel