Für die vorausgefüllte Steuererklärung muss gar keine Vollmacht unterschrieben werden. Man kann auch einfach das kostenlose Verfahren der BFinV nutzen: Die vorausgefüllte Steuererklärung - Steuerberater Belegabruf am Tag nach der Freischaltung, ca. eine Woche Vorlauf, KEINE Folgekosten. Wir haben 100% aller Mandanten im Belegabruf, den wir mittlerweile als Standard betrachten. Für den Neukunden sieht das Prozedere wie folgt aus (Steuerkonto + Belegabruf): - Erteilung Empfangsvollmacht, Fax ans FA - für IdNrn. Erfassung bei ElsterOnline, Mand. erhält ca. 2 Tage später Code per Post, Austausch, Freischaltung, ein Tag später abrufbar in Datev ESt comfort - Registrierung Abruf St-Kto online ca. eine Woche später. Wenn die Empfangsvollmacht im FA verarbeitet wurde, ist das in NRW pro forma. Der Mand. bekommt davon nix mehr mit. Abgesehen davon lassen informierte Quellen verlauten, dass ab 2017 das Freischaltcodeverfahren entfällt u. ein Belegabruf anhand der Vollmachtsvermutung möglich sein wird. Diesbezgl. wird den Mitgliedern/Kunden z.T. davon abgeraten, das kostenlose Freischaltcodeverfahren jetzt schon zu nutzen statt einfach bis nächstes Jahr zu warten muhaha
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