Dass elektronische Bescheide keine Bestandskraft haben u. ein unverbindlicher Service der FV sind, ist bekannt. Eine Frage, welche Rechtsquelle haben Sie für die Information ? ElsterFormular. Steuernummer xxxxxxxxxxxxxxxxx 24.04.2017 xxxxx Bescheiddaten für 2016 über Einkommensteuer DHW Dokumentations-Hinweise 1. Die Anzeige der Bescheiddaten ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche Bindungswirkung! 2. Die Werte entsprechen denen des Bescheids, der Ihnen in den nächsten Tagen bekannt geben wird. 3. Sie dienen lediglich zum Abgleich mit der von Ihnen erstellten Steuerberechnung. Bei eventuellen Abweichungen von den erklärten Daten beachten Sie bitte auch die Erläuterungstexte in dem Bescheid. Vergleich 4. Der Bescheidabgleich ist ein Service der Länder und hat keine rechtliche Bindungswirkung! 5. Die Werte entsprechen denen des Bescheids, der Ihnen in den nächsten Tagen bekannt gegeben wird, und dienen lediglich zum Abgleich mit der von Ihnen erstellten Steuerberechnung. Gerade nochmal glück gehabt.... +------------------------+-----------------+-----------------+-----------------+-----------------+ | | Einkommensteuer | Kultus-/ | Solidaritäts- | Insgesamt | | | | Kirchensteuer | zuschlag | | | | € | € | € | € | +------------------------+-----------------+-----------------+-----------------+-----------------+ | Festgesetzt werden | 4.877,00 | 438,93 | 268,23 | | | Abzug vom Lohn | -5.371,00 | -410,43 | -250,81 | | | verbleibende Beträge | -494,00 | 28,50 | 17.421,21| 16.955,71 | ...womit Nrn. 2 / 5. dann auch widerlegt wären.
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