Gemäß der Anforderungen der einschlägigen Standards zur Informationssicherheit (z.B. BSI-Grundschutz) ist die ausschließliche Speicherung bei einem Cloudanbieter nicht ausreichend. Hast du eine Quelle dafür? Abgesehen davon unterstütze ich dein Vorhaben natürlich. Es ist ein Unding, dass man weder aus UO noch aus Kanzlei-Rechnungswesen vernünftige Exporte ziehen kann. @Nina_Naßler was meinen Sie damit, dass der Export eine Grundvoraussetzung zur Wahrung der Informationssicherheit ist? Das ist ja nun wirklich trivial. Ein Anwender möchte selber entscheiden können, welche Formate/Software in 10 (14) Jahren bei Steuern, bei privaten Daten länger (Quellcode, Fotos, Videos) noch funktionieren. Dafür möchte man sich ungerne auf einen Cloud-Anbieter verlassen, den es evtl. in 2 Jahren nicht mehr gibt.
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