Hier offenbart sich scheinbar mal wieder die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Letztendlich ermöglicht die steuerberatende Zunft die Teilnahme an diesem (eigentlich) tollen Verfahren. Bis der AN aber ins Spiel kommt, hat der AG dem StB (bzw. dem beteiligtem Sachbearbeiter) das Verfahren "vorzuschreiben" bzw. einzufordern. Hat der AN dann Probleme, hängt er voll in der Mühle. Aber seine Zugangsdaten muss er mit der DATEV dann selbst "klarstellen". Egal, ob Herr Rosenegger nun selbst etwas falsch gemacht hat oder nicht. Er selbst kann und darf sich anscheinend noch nicht einmal selbst um sein Problem kümmern. Geht alles glatt, wird gejubelt. Aber wehe dem, der dann mal Hilfe braucht. Es wird sich sicherlich zukünftig - bei großer Akzeptanz der AN- zeigen, dass man Support "direkt für den AN" auch für diesen seitens DATEV berücksichtigen sollte. Denn sonst, haben Sachbearbeiter in den Kanzleien - bei großer Akzeptanz von AN-Online- demnächst eine neues Arbeitsgebiet. Kann es ja so nicht sein, oder? MfG A. Hofmeister
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