Ich hatte ein Mandat und damit auch den Wechsel zum prüfenden Dritten übernommen. Alle Ü-Hilfen von I - IV +Nov+Dez. Auf die IVer wurde ein Widerspruch vom "Namhaftesten" Rechtsvertreter in Corona-Fragen geführt. Es ging um gerademal 25.000 € gestrichene Hilfen; die Rechnung vom Anwalt betrug 12.000 €. Das Widerspruchsverfahren war erfolglos. Die Klage wäre ähnlich oder höher dotiert gewesen und wurde dann gelassen, da ja die Schlussbrechnung noch Gelegenheit gab, aber der Sachverhalt "Verbundunternehmen" in dem Fall nun unstrittig wurde. Der Widerspruch bestand im Prinzip aus der Aneinanderreihung von Textbausteinen zum Thema, verteilt auf fünf Seiten; für mich ist die Dotierung weder nach Zeit noch Streitwert nachvollziehbar. Diese Anwaltskosten habe ich mal als weitere Kosten in der ÜHIV (prüfende Dritte) zur Förderung beantragt . . . Wenn anwaltliche Hilfe im Widerspruchsverfahren auf die Schlussabrechnungsbescheide in Anspruch genommen werden will, empfehle ich dringend, die Kostenfrage vorab zu klären, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Um voll Transparenz und ggf. voreilige Abwichungen ohne Rückfrage zu vermeiden, habe ich den Erklärungen des Antragsstellers stets eine ausführliche (bis zu 13 DINA4-Seiten im komplexesten Fall) "Verfahrensdokumentation" mit Tabellen und Werterläuterungen erstellt und vorangestellt, damit niemand auf die Idee des Subventionsbetruges zu kommen, da durchaus strittige Posten enthalten sind; entgegen dem Hinweis, man dürfe nur die Erklärung des Antragstellers einreichen. Ich hatte erst 2024 mit Schlussabrechnungen begonnen und bis 31.03.2024 schon Einige erstellt, da ja eine deadline vorlag und das Adrenalin mitnahm und dran blieb, jedoch die 2022er Fälle vorrang im Fokus halten musste. Auf die Einreichungen 2024 sind bereits zwei Schlussbescheide (Hilfen mit 80k und 50k) ohne Rückfragen und ohne Abweichungen zur Schlussabrechnung ergangen, was mich doch sehr wunderte und positiv überraschte; gerade in einem Fall war eine außergewöhnliche Wertabschreibung auf Saisonware in nicht unerheblicher Höhe drin, die "abgenickt" wurde. Natürlich dreht sich seit Anfang August alles um Schlusabrechnungen und bin froh, heute die letzte Schlussabrechnung 2 einreichen zu dürfen (Hurra !). Dennoch ist Freude noch etwas gedämpft, weil ich denke, dass es nicht immer so glatt wie o.a. läuft, da gestern die erste "blöde" Rückfrage auf einen recht überschaubaren Fall einging. Die richtig heißen und hochdotierten Eisen sind noch im Feuer... Jeder hat zwischenzeitlich die "Schnauze voll" von Corona und dessen sind sich die Zuschussstellen auch bewusst, weshalb oftmals, ohne Rückfrage, Streichungen vorgenommen werden. In dieser Situation muss man sich nochmals ingesamt mental mobilisieren, denn ich sehe den Widerspruch als Bestandteil des gesamten Antrags- und Abrechnungsverfahrens. Wir haben in BaWü noch die Möglichkeit des Widerspruchs ohne Anwalt einzulegen, womit die Kosten übersichtlicher sein können und das werde ich meinen Mandanten grundsätzlich empfehlen; insbesondere nachdem, wie oben gepostet, die ersten Gerichte meinen, dass "verlorene Zuschüsse" nicht zurückgefordert werden dürften; ob das Bestand hat oder nicht, aber ein Widerspruch wird m.E. somit zum Pflichtprogramm. Sollte dies tatsächlich so Schule machen, wie das von den genannten Gerichten gesehen wird und wir haben keinen Widerspruch empfohlen, möchte ich das zumindest meinen Mandanten nicht erklären müssen.
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