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Schlussabrechnung Überbrückungshilfe

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letzte Antwort am 10.02.2025 12:28:17 von rschoepe
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Forsterjack
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Was ist mit der Begründung für das nachträgliche Angeben von Fixkosten bei der Schlussabrechnung gemeint

andrereissig
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Sie sollen dort angeben, warum die Kostenpositionen hinzugekommen sind.

 

Also z. B. Kreditzinsen zum Jahresende ergänzt, Kosten gemäß Fälligkeit umgebucht, Kfz-Reparatur ergänzt, Kosten des prüfenden Dritten zur Schlussabrechnung hinzugefügt, etc.

 

Eben eine Begründung, warum da jetzt Kosten stehen, wo vorher noch keine waren.

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Forsterjack
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Wenn eine neue Fixkostenart nach der Nummersystematik hinzukommt, ist mir das klar, was ist wenn eine Fixkostenart im Antrag bereits aufgeführt wird und diese sich jetzt ändert, muss dann auch eine Begründung geliefert werden ?

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andrereissig
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Wenn das Feld vorher leer war, ja. Wenn dort bereits ein Wert stand, nein.

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bodensee
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steht meine ich doch auch in der Ausfüllhilfe, bzw. das Feld zur Erläuterung geht nur auf wenn eine komplett neue Position . 

 

 

Wenn ich mich nicht irre. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
andrereissig
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Ja und man kann da auch recht frei rumprobieren.

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AMayer
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Hallo zusammen,

 

gibt es schon Erfahrungswerte, ob die Bewilligungsstelle solche nachträglichen Fixkosten akzeptiert?

Habe jetzt am Schluss auch bei einem nachträgliche Fixkosten und mich würde interessieren, wie wahrscheinlich es ist, dass diese noch akzeptiert werden.

Auch als Info für den Mandanten.

 

LG, A. Mayer

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AKW
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Bis jetzt hatte ich bei der L-Bank nie Probleme diese berücksichtigt zu bekommen. 

 

Waren aber auch immer nur Kleckerlesbeträge (Kleinbeträge)

 

Instandhaltungen - Konnten bei der Antragstellung nicht abgeschätzt werden, da diese nicht absehbar waren

Zinsen für Girokonten - Konnten nicht abgeschätzt werden, aufgrund der langen Bearbeitungsdauer der Anträge wurde das Konto negativ

 

 

So Begründungen hab ich immer geschrieben. Bis jetzt wie gesagt, alles durchgegangen. 

 

Grüße

 

AKW

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AMayer
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Ja gut, bei Kleckerbeträgen kann ich es mir vorstellen. Das hat man ja immer wieder.

In diesem Fall hat der Mandant die Buchhaltung selber gemacht, anhand welcher damals die Hilfe erstellt wurde.

Erst der Abschluss hat dann die Abschreibungen eingespielt und der Bearbeiterin ist damals nicht aufgefallen, dass diese nicht in der Hilfe angegeben wurden.

Wäre also unstrittig förderfähige Kosten, aber eben leider komplett nicht angesetzt. Und doch etwas höher wie Kleckerbeträge...

Ist genau bei einem von 20 Anträgen der Übh III passiert.

Und entscheidet über Rückzahlung oder nicht...

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Stb2021
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In NRW habe ich als Begründung angegeben "FAQ an dieser Stelle unklar" und dann nachträglich alles an Fixkostenpositionen angegeben, was gefehlt hat. 

 

Hat bisher anstandslos funktioniert.

 

Am häufigsten waren es die Personalaufwendungen von "Solo-Selbständingen", weil wir da tatsächlich nicht gerafft haben, dass die für ihre Minijobber Geld bekommen können. 

 

Teilweise haben wir die Fixkostenposition auch nur um einen Monat verschoben, war auch kein Problem.

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andrereissig
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Spaß mit der Hotline für prüfende Dritte:

 

"Zur Zeit sind leider alle unsere Mitarbeiter im Gespräch"

.

.

.

10 Min...

"Zur Zeit sind leider alle unsere Mitarbeiter im Gespräch"

.

.

.

30 Min...

"Zur Zeit sind leider alle unsere Mitarbeiter im Gespräch"

.

.

.

60 Min...

"Zur Zeit sind leider alle unsere Mitarbeiter im Gespräch"

.

.

.

1h 10 Min...

"Sie sind an Position 9 in der Warteschleife"

.

.

.

1h 20 Min...

"Sie sind an Position 5 in der Warteschleife"

.

.

.

1h 30 Min...

"Sie sind an Position 3 in der Warteschleife"

.

.

.

1h 45 Min...

"Sie sind an Position 2 in der Warteschleife"

.

.

.

1h 46 Min...

"Freizeichen!!!"

"Aufgrund einer technischen Störung kann Ihr Anruf nicht verarbeitet werden... Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut!"

 

 

Danke für 106 Minuten Warteschleife und sonst gar nix!

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AKW
Fachmann
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Ich hoffe doch wenigstens L-Bank. 

 

Da hört man wie einer in den Apfel beißt, oder die Glocken des Ulmer Müster, oder nichts oder ein ausgestorbenes Tier.... 

 

Mein Mitgefühl haben Sie in jedem Fall. Durchhalten, bald ist es geschafft. Also in 2-3 Jahren dann. 

 

Grüße

 

AKW

andrereissig
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Der Fall ist in NRW.

 

Ich beschreibe die Situation mal, eventuell hatte das schonmal jemand:

 

Die Situation mit zwei Unternehmen ist wie folgt:

andrereissig_0-1726672629920.png

 

Unternehmen A und B wurde getrennt beantragt, später hat sich aber ein Unternehmensverbund herausgestellt.

 

Soweit kein Problem, aber Unternehmen A ist bei Bewilligungsstelle 1 und Unternehmen B bei Bewilligungsstelle 2.

 

Also kann kein gemeinsamer Antrag gestellt werden, obwohl alle oben erwähnten Anträge in einem Organisationsprofil (OP) sind.

 

Im Paket muss ja streng die Reihenfolge eingehalten werden: ÜBH I -> NovH -> DezH -> ÜBH II -> ÜBH III

 

Also erfasse ich im OP von Unternehmen A zuerst die ÜBH I von Verbundunternehmen B. Das klappt auch so weit.

 

Dann komme ich zur NovH das sieht dann so aus:

 

andrereissig_1-1726672888067.png

 

Was ja auch erstmal richtig ist, da die NovH bei BWS 1 liegt und die ÜBH I bei BWS 2.

 

Die DezH überspringe ich dann und komme zur ÜBH II und jetzt kommt das Problem:

 

andrereissig_2-1726672973706.png

Klar, die ÜBH II für Unternehmen A muss ich in einem anderen Teilantrag abrechnen, nämlich dem für BWS 1.

 

Aber müsste ich hier nicht zumindest die ÜBH II für Unternehmen B bei BWS 2 abrechnen können (Die ÜBH I war ja auch möglich)?

 

Wenn ich wie beschrieben "diesen Paketantrag abschließe", habe ich einen Paket 1-Antrag in dem nur die ÜBH I von Unternehmen B enthalten ist.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich einen weiteren Teilantrag für Unternehmen B erstellen soll und dann einen für Unternehmen A?!

 

Dann hätte Unternehmen B ja zweimal das Paket 1 eingereicht - das darf doch angeblich nicht sein.

 

Ich kann aber nach der ÜBH I keinen weiteren Antrag (egal ob Unternehmen A oder B) mehr auswählen und wenn ich testweise mal auf "Nein" klicke, dann kommt richtigerweise die Meldung, dass das nicht mit den Angaben im Organisationsprofil übereinstimmt.

 

Das versuche ich gerade (ziemlich erfolglos) mit der Hotline zu klären, hänge aber schon wieder seit 45 Minuten in der Wartschleife und die Hotline ist ja nur bis 18 Uhr besetzt.

 

Ich werde meschugge! Nach über 400 Überbrückungshilfeanträgen ist das meine letzte Schlussabrechnung und ausgerechnet beim letzten Fall, auf den letzten Metern, jetzt so ein Quark.

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bodensee
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Gott lob hatte ich so einen Fall noch nicht. 

 


@andrereissig  schrieb:

 

 

Ich werde meschugge! Nach über 400 Überbrückungshilfeanträgen ist das meine letzte Schlussabrechnung und ausgerechnet beim letzten Fall, auf den letzten Metern, jetzt so ein Quark.


Nun ich befürchte Du hast diesen Fall nicht ohne Grund bis zu letzt aufgehoben. Ich fürchte du hattest geahnt das es da ein Problem gibt. 

 

Habe gestern mit der Hotline telefoniert  weil ich 2 Fälle habe bei den 2 Org. profile angelegt waren Ü 3 SP 1 und Ü4 SP II mit anderem Org. profil da war ich mir der Vorgehensweise nicht sicher. 

 

Ich habe noch gut 20 Anträge zum kontrollieren. Mache seite Mitte August nichts anderes mehr. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
andrereissig
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@andrereissig  schrieb:

 

1h 46 Min...

"Freizeichen!!!"

"Aufgrund einer technischen Störung kann Ihr Anruf nicht verarbeitet werden... Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut!"

 

 

Danke für 106 Minuten Warteschleife und sonst gar nix!


Ich korrigiere - es waren 104 Minuten und der Text lautete "Wegen Systemproblemen kann Ihr Anruf leider nicht verarbeitet werden... Bitte versuchen Sie...."

 

Ich hatte jetzt nämlich das zweite Mal diese Ansage:

 

andrereissig_0-1726677800728.png

 

Ganz ehrlich, ich glaube nicht, dass das eine Warteschleife mit echtem virtuellem Queueing ist.

 

Die Schritte von "Keine Position" zu 10...9...8...7 etc. waren zeitlich ungefähr gleich und nach 1 Stunde und 43 Minuten fliegt man raus.

 

 

 

 


 

@bodensee  schrieb:

Gott lob hatte ich so einen Fall noch nicht. 

 

Nun ich befürchte Du hast diesen Fall nicht ohne Grund bis zu letzt aufgehoben. Ich fürchte du hattest geahnt das es da ein Problem gibt. 

 

Ach Uwe, ich wünschte es wäre so, wie Du sagst.

 

Aber ich hätte den Fall auch gerne schon vor einem halben Jahr rausgehauen, weil ich genau so etwas befürchtet habe. Aber wie so oft gibt es Verzögerungen, die man selbst nicht in der Hand hat.

 

Habe gestern mit der Hotline telefoniert  weil ich 2 Fälle habe bei den 2 Org. profile angelegt waren Ü 3 SP 1 und Ü4 SP II mit anderem Org. profil da war ich mir der Vorgehensweise nicht sicher. 

 

Oha, da käme ich auch ins Schwitzen. Bist Du bei der Hotline gut durchgekommen?

 

Ich habe noch gut 20 Anträge zum kontrollieren. Mache seite Mitte August nichts anderes mehr. 


Hier genauso. Ich drücke Dir die Daumen! Durchhalten!

 

Wie @AKW schon sagte:

 

Jetzt nur noch ein paar Jahre Rückfragen und Verwaltungsklagen und dann "ZACK!" sind wir auch schon durch!

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bodensee
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@andrereissig  schrieb:

 

 

 

 


 

@bodensee  schrieb:

Gott lob hatte ich so einen Fall noch nicht. 

 

Nun ich befürchte Du hast diesen Fall nicht ohne Grund bis zu letzt aufgehoben. Ich fürchte du hattest geahnt das es da ein Problem gibt. 

 

Ach Uwe, ich wünschte es wäre so, wie Du sagst.

 

Aber ich hätte den Fall auch gerne schon vor einem halben Jahr rausgehauen, weil ich genau so etwas befürchtet habe. Aber wie so oft gibt es Verzögerungen, die man selbst nicht in der Hand hat.

 

Habe gestern mit der Hotline telefoniert  weil ich 2 Fälle habe bei den 2 Org. profile angelegt waren Ü 3 SP 1 und Ü4 SP II mit anderem Org. profil da war ich mir der Vorgehensweise nicht sicher. 

 

Oha, da käme ich auch ins Schwitzen. Bist Du bei der Hotline gut durchgekommen?

 

Ja das ging relativ gut ich in Warteschleife Nr. 11 und ich würde sagen nach gut 10 Minuten war ich dran, hab aber nicht gestoppt - dank Headset höre ich ja wenn jemand dran ist.  Allerdings wäre ich mit der ausgesprochen netten Dame telefoniert habe waren dann bereits wieder 43 Anrufe in ihrer Wartschleife- deren Job möchte ich in der Tat nicht haben. 

 

Ich habe noch gut 20 Anträge zum kontrollieren. Mache seite Mitte August nichts anderes mehr. 


Hier genauso. Ich drücke Dir die Daumen! Durchhalten!

 

Wie @AKW schon sagte:

 

Jetzt nur noch ein paar Jahre Rückfragen und Verwaltungsklagen und dann "ZACK!" sind wir auch schon durch!


Ja ich gehe davon aus das ich die ganze Klagewelle bis zum Renteneintrittsalter nicht mehr erlebe. Habe letzte Woche mit einem befreundeten Anwalt telefoniert der 3 Klagen vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg gewonnen hat, ich weiß nur nicht mehr ob es um die Soforthilfe oder bereits die ersten Ühilfen  ging. Auf jeden Fall hat er zu seiner eigenen Überraschung 3x gewonnen, die L-Bank wird wohl Berufung einlegen aber vor allem die Begründung des Gerichts hat ihn selbst erstaunt: 

 

In den Anträgen ist von einem Zuschuss die Rede und ein Zuschuss können nicht zurückgefordert werden sondern sei ein echter Zuschuss und aus Sicht des Staates dann eben ein verlorener Zuschuss.  Wenn das so halten würde, würden natürlich alle die zurückzahlen müssen einen kleinen Freudensprung machen können. 

 

Aber wie gesagt wir sind in erster Instanz und letztlich wird das Bundesverwaltungsgericht das ganze Schlamassel lösen müssen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
AMayer
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Ihr lieben Mitstreitenden, oder besser Mitleidenden!

 

@andrereissig ich drück dir die Daumen, dass du noch eine Lösung findest. Gott Lob hab ich bei allen nur eine Bewilligungsstelle. 

Und danke für den erheiternden "Spaß mit der Hotline". Es ist schön zu wissen, dass es allen so geht.

 

Ich komme zwar meist durch, dafür konnte mir weder die Bundeshotline, noch die Soforthilfe-Hotline, noch die Hotline der Bewilligungsstelle bei einem Verrechnungsproblem der Soforthilfe helfen.

Mandantin hat den ersten Antrag im März gestellt -> keine Anrechnung Übh I

Den zweiten Antrag mit der nachträglichen Erhöhung im April -> Anrechnung auf Übh I

Es wurde dreiviertel davon wieder zurück gezahlt. Aber welche? Oder anteilige jeweils?

Tja, keiner weiß es, es ist immer der andere zuständig.

Ich lasse den Rest jetzt auf dem ersten Antrag, weil da der meiste Bedarf war und mache keine Anrechnung. Danke für die vertelefonierte Zeit...

 

@bodensee Ebenso. Seit Anfang August nur noch Überbrückungshilfe. Toujours. Hoffentlich ein erfolgreicher Endspurt übers Wochenende!

Und wegen der Klagen: Ich habe ja noch keine Schlussbescheid endgültig vorliegen ( wird laut Bewilligungsstelle auch noch bis zu 5 Jahre dauern...), aber legt ihr vorsorglich Einspruch ein, falls sich da was tut...?

 

@AKW Bei unserem Glück kommen die Rückfragen dann immer gesammelt auf Einmal, dass man ja nicht alles in Ruhe bearbeiten kann. Wäre ja auch zu einfach...

Und es ist doch schön, dass man für die nächsten 2-3 Jahre noch sicher (zusätzliche) Arbeit hat *Ironie off*.

 

Da sich heute in der Nacht unser Termserv verabschiedet hatte, starte ich heute auch noch  mit Verspätung in den Arbeitstag.

 

In diesem Sinne, noch gute Nerven allen!

AKW
Fachmann
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Also entsprechend allen Anraten werde ich selbst keinen Widerspruch einlegen. 

Der Mandant wird belehrt dass es die Möglichkeit gibt einen Widerspruch einzulegen. 

 

Zum Glück haben die meisten die Schnauze voll von dem Wirrwarr und wollen nur Ihre Ruhe haben. 

 

Sollte einer dennoch Widerspruch einreichen wollen, kann er das gerne unter Zuhilfenahme eines Anwalts machen. Wie sich das alles entwickelt, muss selbst der Widerspruch perfekt sein. 

Da lass ich die Finger weg. 

 

Grüße AKW

oliverstippe
Fortgeschrittener
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@AKW  schrieb:

Also entsprechend allen Anraten werde ich selbst keinen Widerspruch einlegen. 

 


Dazu kann nur geraten werden. In einigen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden und man muss direkt klagen.

 

Als Steuerberater kann man m.M.n. hier nur verlieren. 

andrereissig
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Es ist ein Drama! Jetzt bin ich endlich in der Hotline durchgekommen, schildere das Problem und die Person fängt an, mir die FAQ vorzulesen...

 

"Verbundene Unternehmen müssen einen gemeinsamen Antrag..."

 

Ich bat um Entschuldigung und teilte mit, dass ich das, was mir gerade vorgelesen wird bereits auswendig kann und wir die Lösung für das Problem nicht in den FAQ finden werden, weil die FAQ mir nicht den Zugriff auf die Anträge ermöglichen.

 

"Ja. aber..."

 

Am Ende wusste man dann auch nicht weiter, ich bekam eine Ticketnummer und muss nun auf Rückmeldung von KPMG warten...

 

Mir bleibt das Lachen schon im Halse stecken!

Live long and prosper!
deusex
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Ich hatte ein Mandat und damit auch den Wechsel zum prüfenden Dritten übernommen. Alle Ü-Hilfen von I - IV +Nov+Dez.

 

Auf die IVer wurde ein Widerspruch vom "Namhaftesten" Rechtsvertreter in Corona-Fragen geführt. Es ging um gerademal 25.000 € gestrichene Hilfen; die Rechnung vom Anwalt betrug 12.000 €.

Das Widerspruchsverfahren war erfolglos.

Die Klage wäre ähnlich oder höher dotiert gewesen und wurde dann gelassen, da ja die Schlussbrechnung noch Gelegenheit gab, aber der Sachverhalt "Verbundunternehmen" in dem Fall nun unstrittig wurde.

Der Widerspruch bestand im Prinzip aus der Aneinanderreihung von Textbausteinen zum Thema, verteilt auf fünf Seiten; für mich ist die Dotierung weder nach Zeit noch Streitwert nachvollziehbar. Diese Anwaltskosten habe ich mal als weitere Kosten in der ÜHIV (prüfende Dritte) zur Förderung beantragt . . .

 

Wenn anwaltliche Hilfe im Widerspruchsverfahren auf die Schlussabrechnungsbescheide in Anspruch genommen werden will, empfehle ich dringend, die Kostenfrage vorab zu klären, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

 

Um voll Transparenz und ggf. voreilige Abwichungen ohne Rückfrage zu vermeiden, habe ich den Erklärungen des Antragsstellers stets eine ausführliche (bis zu 13 DINA4-Seiten im komplexesten Fall) "Verfahrensdokumentation" mit Tabellen und Werterläuterungen erstellt und vorangestellt, damit niemand auf die Idee des Subventionsbetruges zu kommen, da durchaus strittige Posten enthalten sind; entgegen dem Hinweis, man dürfe nur die Erklärung des Antragstellers einreichen.

 

Ich hatte erst 2024 mit Schlussabrechnungen begonnen und bis 31.03.2024 schon Einige erstellt, da ja eine deadline vorlag und das Adrenalin mitnahm und dran blieb, jedoch die 2022er Fälle vorrang im Fokus halten musste.

 

Auf die Einreichungen 2024 sind bereits zwei Schlussbescheide (Hilfen mit 80k und 50k) ohne Rückfragen und ohne Abweichungen zur Schlussabrechnung ergangen, was mich doch sehr wunderte und positiv überraschte; gerade in einem Fall war eine außergewöhnliche Wertabschreibung auf Saisonware in nicht unerheblicher Höhe drin, die "abgenickt" wurde.

 

Natürlich dreht sich seit Anfang August alles um Schlusabrechnungen und bin froh, heute die letzte Schlussabrechnung 2 einreichen zu dürfen (Hurra !).

Dennoch ist Freude noch etwas gedämpft, weil ich denke, dass es nicht immer so glatt wie o.a. läuft, da gestern die erste "blöde" Rückfrage auf einen recht überschaubaren Fall einging.

Die richtig heißen und hochdotierten Eisen sind noch im Feuer...

 

Jeder hat zwischenzeitlich die "Schnauze voll" von Corona und dessen sind sich die Zuschussstellen auch bewusst, weshalb oftmals, ohne Rückfrage, Streichungen vorgenommen werden. In dieser Situation muss man sich nochmals ingesamt mental mobilisieren, denn ich sehe den Widerspruch als Bestandteil des gesamten Antrags- und Abrechnungsverfahrens.

 

Wir haben in BaWü noch die Möglichkeit des Widerspruchs ohne Anwalt einzulegen, womit die Kosten übersichtlicher sein können und das werde ich meinen Mandanten grundsätzlich empfehlen; insbesondere nachdem, wie oben gepostet, die ersten Gerichte meinen, dass "verlorene Zuschüsse" nicht zurückgefordert werden dürften; ob das Bestand hat oder nicht, aber ein Widerspruch wird m.E. somit zum Pflichtprogramm.

 

Sollte dies tatsächlich so Schule machen, wie das von den genannten Gerichten gesehen wird und wir haben keinen Widerspruch empfohlen, möchte ich das zumindest meinen Mandanten nicht erklären müssen.

 

 

 

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bodensee
Allwissender
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Dann viel Glück bei der KPMG, die konnten mir mein Problem damals bei den Anträgen nicht bei Schlussabrechnung zwar nicht helfen, aber nach hartnäckigen am Problem bleiben hat mich die Dame die mich mit der vorgesetzten Stelle partout nicht verbinden durfte immerhin auf einen Rückruf geschaltet und der kam ich glaube auch mit 1 oder  2 Tagen Verzug.  Problem wurde zwar zu meiner Unzufriedenheit aber immerhin gelöst. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
AKW
Fachmann
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@bodensee schrieb:

In den Anträgen ist von einem Zuschuss die Rede und ein Zuschuss können nicht zurückgefordert werden sondern sei ein echter Zuschuss und aus Sicht des Staates dann eben ein verlorener Zuschuss.  Wenn das so halten würde, würden natürlich alle die zurückzahlen müssen einen kleinen Freudensprung machen können. 


 

Also das was ich mitbekommen hab ist, dass es bei den Soforthilfen um Zuschüsse geht. Hier liegt wohl grad was beim Verwaltungsgericht Stuttgart (zumindest laut einem Artikel aus der Esslinger Zeitung). Das Verwaltungsgericht Freiburg hat hier ebenfalls so entschieden. 

Fraglich, ob hier dann in Stuttgart Revision zugelassen wird. 

 

Wenn das Publik macht, dann haben wir nicht nur mit den Schlussabrechnungen zu tun sondern auch wieder mal mit den Soforthilfen. 

Fraglich nur ob dann die Rückforderungsbescheide, die als nicht rechtmäßig angesehen werden, für alle Empfänger aufgehoben werden und eventuell bereits geleistete Rückzahlungen wieder erstattet werden. 

 

Es bleibt spannend.

 

 

Edit: 

Muss mich korrigieren. Auch in den ÜBHs wird von Zuschüssen gesprochen.... Herrlich... 

 

AKW_0-1726748701643.png

 

 

Unruhezustand2021
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Hallo liebe Leidensgenossen,

 

habe ebenfalls einen Fall als verzweifelnder Dritter... 

 

Ein Fitnessstudio in Form einer GmbH welches per Lockdown geschlossen wurde. Habe zu Paket 1 diverse Anträge seinerzeit gestellt und auch vorläufig bewilligt erhalten. Alles waren EINZELANTRÄGE.

 

Inzwischen geistert aber ja das Gespenst "verbundene Unternehmen" im Familienverbund.

In meinem Fall hat der Alleingesellschafter der antragstellenden GmbH die komplette Immobilie von einer Immobilien GbR angemietet welche zu je 50% ihm und seinem Bruder gehört. Soweit so gut bzw schlecht in dem Fall. Da wird das verbundene Unternehmen nicht zu vermeiden sein.

 

Nun will meine Mandantin dann kein Risiko eingehen, da ja das BMWK in den ergänzenden Erläuterungen vom 19.07.2024  für solche Fälle wo jetzt vU angenommen wird aber das Vermietungsunternehmen bislang keinen eigenen Antrag gestellt hat großzügig zugestanden dass die dann erstmalige VERBUND Antragstellung bzw die noch fällige Schlussabrechnung  bis  30.09.2024 noch nachgeholt werden kann.

 

Was dazu an Eingaben in dem Tool notwendig ist konnte ich inzwischen beim Service anfragen und von dort auch beschrieben bekommen. Wenn gewünscht kann ich die Info hier noch mal reinkopieren.

 

 

Ich habe aber bisher trotz ausdrücklicher RÜckfrage noch keine verbindliche Bestätigung, dass nicht etwa zwar ein Verbundantrag jetzt noch gestellt werden könnte, aber die FRISTVERLÄNGERUNGEN ja nur für den Einzelantrag gelten und dieser neue Antrag eben jetzt verspätet ist. Wäre zwar mehr als unlogisch, denn warum wird die Möglichkeit eingeräumt, jetzt noch einen Verbundantrag ERSTMALIG zu stellen wenn dann ja wohl alle solchen Anträge wegen Fristablauf zurückgewiesen würden.

 

In dem Forum von RA dennis Linnemann wurde von dort auch schon kommuniziert, dass die Erläuterungen vom 19.07.2024 zumindest in Bayer schon wieder abgelehnt werden  sodass wir wieder ohne Segel auf hohe stürmischer See segeln.

 

Interessant aber auch dass RA Linnemann  Infos hat, wonach das BMWK den Bearbeitungsstellen in der Verwaltung "Schatten FAQ" gegeben haben soll, also FAQ die nur in der Verwaltung aufgklären, aber nicht zur Bekanntgabe freiggeben sind.

 

Na wenn das nicht fair und unkompliziert ist was man unserem Berufsstand ja am Anfang so locker zugesichter hat.

 

Habe den Schreibtisch randvoll mit liegengebliebenem Kram. Das Datum   1.10.2024 ist für mich wie der Start in einen erholsamen Urlaub, denn danach sind wir ja raus aus der Nummer., und hoffentlich wenigstens erfolgreich.

deusex
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Habe den Schreibtisch randvoll mit liegengebliebenem Kram. Das Datum   1.10.2024 ist für mich wie der Start in einen erholsamen Urlaub, denn danach sind wir ja raus aus der Nummer., und hoffentlich wenigstens erfolgreich.


Hallo, der 01.10.2024 sehe ich erst als Startschuss ins Chaos, wenn die Rückfragen zu den eingereichten Schlussabrechnungen aufschlagen und man sich mit der Zuschussstelle rumschlagen muss und voraussichtlich mit jedem zweiten Bescheid in Widerspruch und/oder Klage gehen muss.

 

Also ich hab da eher ein durchwachsenes Gefühl . . .

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
AMayer
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Positiv denken.

 

Wenn ich es zulasse an all das Liegengebliebene und dann Kommende zu denken glaub ich würd ich morgen nicht mehr aufstehen.

 

Ich schließe mich eher @Unruhezustand2021 an.

Am 01.10.2024 ist der Wahnsinn der Abgabe der Hilfen vorbei.

Dann gönn ich mir sogar eine Woche Urlaub!

Und dann gehen wir das Liegengebliebene und wahrscheinlich die ersten Rückfragen der Bewilligungsstelle an.

 

Ganz nach dem Motto meines Sarkasmus-Kalenders: "Genieße den Tag! Könnte morgen schlimmer kommen."

bodensee
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@AMayer  schrieb:

Positiv denken.

 

Wenn ich es zulasse an all das Liegengebliebene und dann Kommende zu denken glaub ich würd ich morgen nicht mehr aufstehen.

 

Wenn ich daran permanent denke kann ich nur eines hoffen, das bald der 1.1.2024 wieder anfängt, weil 1 zusätzliches Jahr dann bin ich wieder auf dem laufenden und hetze nicht ständig Terminen und Fristsetzungen hinterher. 🙈😅

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
deusex
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@AMayer  schrieb:

Positiv denken.

"Genieße den Tag! Könnte morgen schlimmer kommen."


Der große Philosoph Otto Waalkes sagte einst: 

 

"Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:

Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!

Und ich lachte und war froh - und es kam schlimmer."

 

Sie haben dennoch recht, dass man zunächst, nach Einreichung des letzten SAP, erst mal ein wenig durchatmen sollte.

Fällt natürlich nicht ganz einfach, wenn quasi zeitgleich eine erste größere Anfrage eingeht, die ich gerne zumindest in den 21 Tagen erledigt haben würde, da dies sicherlich nicht die letzte bleibt und man da wiederum unter Druck geraten kann.

Andererseits wieder erfreulich, dass jüngst zwei kritische Schlussabrechnungen "ungestreift" beschieden wurden . . .  

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
bodensee
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Hallo Andre, 

 

ich komme zur Hotline ganz passabel durch heute 20 min Warteschleife und dann halt die Auskunft da müssen mit der BWS hier L-Bank Ba-Wü direkt sprechen ich kann Ihnen eine Tel.nummer geben und keine Warteschleife 4  mal klingeln und ich hatte jemand an der Strippe die zwar das Problem nicht direkt lösen konnte aber versprach es weiterzuleiten und so zu priorisieren dass es vor dem 30.9. gelöst ist. 

 

Meine Frage weißt Du zufällig ob sich den FAQ November und Dezemberhilfe sich etwas zu den urpsünglichen so geändert hat das jetzt für beide Monate ein einheitlicher Vergleichsumsatz - entweder entpsrechden Monat in 2019 oder eben Jahresdurchschnitt- verwendet werden muss. Ich habe es gestern abend nachgelesen jetzt steht das in den FAQ aber war das auch damals drin Anträge hatte ich im Mai 2021 gestellt und beide wurden beschieden Nov mit Jahresumsatz und Dez. mit Monatsumsatz , hatte ich natürlich vorher ausgerechnet was die günstigste Variante für den Mandanten - Künstler- ist. Jetzt wird das zur Rückzahlungen an die L-Bank führen für den Nov. 

 

Daher eine bescheiden Frage an den der über 400 Anträge gestellt hat. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
alexandereckel
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Hallo Unruhezustand,

 

..."Was dazu an Eingaben in dem Tool notwendig ist konnte ich inzwischen beim Service anfragen und von dort auch beschrieben bekommen. Wenn gewünscht kann ich die Info hier noch mal reinkopieren."

 

Das wäre sehr interessant. Wir können jede Info gebrauchen.

 

Haben auch noch solch einen Fall für die SAR.

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letzte Antwort am 10.02.2025 12:28:17 von rschoepe
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