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Schlussabrechnung Überbrückungshilfe

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letzte Antwort am 10.02.2025 12:28:17 von rschoepe
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Arnd05
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Ja klar, bei mir NRW.

Zieht sich allerdings nicht stringent durch alle Bearbeitungen, hab auch größere Fälle (6- knapp 7-stellig), die eher "durchgewunken" wurden; scheint auch viel mit der jüngsten "Ehehygiene" der/des Sachbearbeitenden geschuldet zu sein (oder der Noten der Kinder in der Schule.....dem Besuch der Schwiegermutter...etc.)

 

btw.: wir beide haben übrigens einmal in 2020 über die Berücksichtigungsfähigkeit von Umsatzmieten Philosophiert (da nicht Fix): habe ich jetzt 2 mal positiv durch die SAR bekommen, einmal davon trotz diesbezüglicher Rückfrage....

 

Beste Grüße und: DURCHHALTEN !!!

JG28
Beginner
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@AMayer 

Hallo zusammen,

 

gibt es schon Erfahrungswerte, ob die Bewilligungsstelle solche nachträglichen Fixkosten akzeptiert?

Habe jetzt am Schluss auch bei einem nachträgliche Fixkosten und mich würde interessieren, wie wahrscheinlich es ist, dass diese noch akzeptiert werden.

Auch als Info für den Mandanten.

 

LG, A. Mayer

 

 

 

Gibt es aktuell schon Erfahrungen, ob nachträgliche Fixkosten anerkannt werden? Mir war gar nichts bewusst, dass diese nicht berücksichtigt werden. Wir hatten die Fixkosten bisher immer sehr vorsichtig prognostiziert. Nun sollen die teilweise deutlich höheren Kosten laut Rücksprache/Rückfrage der Bewilligungsstelle nicht anerkannt werden?

 

LG J. Gericke

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rschoepe
Experte
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@andrereissig  schrieb:

Der Fall ist so kaputt, dass Programmierarbeiten am Überbrückungshilfeportal notwendig sind, die aber dieses Jahr nicht mehr stattfinden können.


Das ist … beeindruckend. Auch, dass du nochmal Verlängerung bekommst, während sie das Portal umbauen, statt dass es heißt "bitte legen Sie den Fall neu an".

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andrereissig
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@rschoepe  schrieb:

@andrereissig  schrieb:

Der Fall ist so kaputt, dass Programmierarbeiten am Überbrückungshilfeportal notwendig sind, die aber dieses Jahr nicht mehr stattfinden können.


Das ist … beeindruckend. Auch, dass du nochmal Verlängerung bekommst, während sie das Portal umbauen, statt dass es heißt "bitte legen Sie den Fall neu an".


Naja, wir haben den Fall ja in insgesamt drei Videokonferenzen mehrfach in verschiedenen Konstellationen neu angelegt und sind immer wieder live mit KPMG auf den gleichen Fehler gelaufen.

 

Die Technik sagte dann, das für diesen Fall Anpassungen im Portal programmiert werden müssen und seitdem habe ich auch nichts mehr zu dem Fall gehört und hänge da immer noch in der Luft.

 

Nächste Woche werde ich mich mal in Erinnerung bringen.

Live long and prosper!
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andrereissig
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Was ist da im Moment eigentlich bei den Bewilligungsstellen los?

 

Zu wirklich jeder Betriebsaufgabe, die wir im Rahmen der Schlussabrechnung erklärt haben, erfolgt die gleiche, redundante Rückfrage:

 

Bei der Prüfung Ihrer Schlussabrechnung wurde festgestellt, dass die dauerhafte Einstellung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens im Antrag bejaht wurde. Bitte bestätigen Sie uns diese Information, benennen Sie uns das Datum der Geschäftsaufgabe und erläutern Sie die Umstände für die Einstellung der Geschäftstätigkeit.

 

Andernfalls belegen Sie mittels geeigneter Nachweise, dass der Antragsteller dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig ist, nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) war und nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht ist.

 

No sh1t, Sherlock!

 

Das hat schon einen Grund, warum wir die Betriebsaufgabe angegeben haben. Und es gibt natürlich ein Feld für das Aufgabedatum in der Schlussabrechnung, welches wir ausgefüllt haben.

 

Also entweder können die Bewilligungsstellen ihre eigenen Anträge nicht lesen, oder denken, wir füllen sämtliche Anträge aus, während wir noch Standgas vom Besäufnis des Vortages haben.

 

Aber natürlich bestätigen wir das Datum auch gerne doppelt. Doch was der Grund der Geschäftsaufgabe für eine Bewandtnis haben soll, ist mir gänzlich schleierhaft.

 

Unternehmen dicht. Feddich!

 

Ob der Mandant sich jetzt entschlossen hat, dass Pferdekutschenbau nicht mehr rentabel ist und er stattdessen ein S/M-Studio eröffnet, weil er noch so viele Peitschen auf Lager hat, ist doch vollkommen unerheblich.

 

Ich habe wirklich das Gefühl, die BWSen glauben, wir sitzen den ganzen Tag am Schreibtisch und lutschen an unseren Wachsmalstiften. Wenn man uns wirklich für derart inkompetent hält, hätte man die Aufgabe des prüfenden Dritten besser an die örtlichen Kinderkrabbelgruppen vergeben sollen.

 

So! Jetzt geht's mir besser! Danke für's Zuhören. Ich gehe jetzt wieder Dinosaurier malen.

Live long and prosper!
steme
Erfahrener
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@andrereissig: You made my day! 🤣🤣🤣

AMayer
Einsteiger
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Danke, danke, danke!

Ich brech grad weg vor Lachen!

Wenigstens eine kleine Aufheiterung in dem nicht endend wollenden Wahnsinn!

Arnd05
Aufsteiger
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nur mal so am Rande,

 

habe gerade eine SAR 1 mit der ZEHNTEN !!!!!! Rückfrage.

Keine davon baut auf den Erkenntnissen der vorher gehenden Antwort auf; entweder doppelt gefragt oder neuer Themenkreis.......

 

 

andrereissig
Allwissender
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Ich finde das so irre! Die Bewilligungsstellen haben keinerlei Vorstellung davon, was sie damit in den Kanzleien anrichten.

 

Die kopieren stumpf ihre Textbausteine in die Rückfragen und wir dürfen Stunden um Stunden damit verbringen. Es ist und bleibt eine Farce.

Live long and prosper!
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AKW
Fachmann
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Ist leider echt so. 

 

Wobei ich sagen muss, die L-Bank hat sich hier ordentlich gebessert. 

Das war früher deutlich schlimmer. Selbst bei höheren Anträgen kommen mittlerweile strukturierte Rückfragen die gezielt auf den Antrag gestellt sind. 

 

Grüße

 

AKW

 

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rschoepe
Experte
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@andrereissig  schrieb:

Doch was der Grund der Geschäftsaufgabe für eine Bewandtnis haben soll, ist mir gänzlich schleierhaft.


Ich vermute mal, da geht es um den Punkt


dass der Antragsteller dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig ist, nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) war und nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht ist.

Also dass das Unternehmen keine Eintagsfliege war oder eventuell die Insolvenz verschleppt wurde um noch Überbrückungshilfe abzugreifen.

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letzte Antwort am 10.02.2025 12:28:17 von rschoepe
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