@deusex schrieb: Nun stehe ich vor der Frage, ob die Mieten, welche die Ehefrau (Verbund 2) von der GmbH (Verbund1) erhalten hat, auch in die Kumulierung der Umsätze einfließen, da diese ja grundsätzlich nicht förderfähig sind, außen vor bleiben müssen und damit keine "echten" Umsätze des Unternehmens darstellen, weil bei diesen "Innenumsätzen" kein Wertzufluss stattfindet oder stellt man sich beim BMWK auch diesbezüglich stur und blöd? Kurze Korrektur des zitierten Textes und danke für Ihre Einschätzung. Nehmen wir die Regelungen zum Verbundunternehmen mal als korrekt und gegeben an, tun sich doch, z.T. verfassungsbedenkliche Zweifel auf. Ich denke auch, das es statthaft sein MUSS, dass bei späterer Feststellung eines hinzukommenden Verbundunternehmens, für welches originär keine Anträge gestellt wurden, weil dies die damalige Rechtslage einfach so nicht klar hergab, auch die Kosten zu berücksichtigen sind, wenn schon die Umsätze bei der Bemessung der Umsatzrückgänge einbezogen werden müssen. Der Hintergrund, nicht noch mehr Geld für die Corona-Pandemie im Nachgang zu verbrennen, soll rigoros, auch wenn rechtlich äußerst strittig, als Primärziel verfolgt werden, ist also offensichtlich und hat weder mit fachlichem, sachlichem oder gar rechtsstatlichen Vorgehen nicht viel zu tun, sondern hat schon eher autokratische Züge. Insofern kann ich Ihre "stringente" Vorgehensweise absolut nachvollziehen bzw. bestätigen, denn zumindest kann somit einem abweichenden Bescheid, rechtskräftig widersprochen werden. Die Ehegatten-Überkreuzvermietung von A an B und ggf. noch von B an A setzt allerdings dem ganzen Irrsinn noch die Krone auf. A vermietet an die GmbH der B Geschäftsräume und B wiederum an A. A war von der Pandemie betroffen. B nicht. Nun sollen Ehegatten (bwz. familiäre Verbände) finanziell in der Krise zusammenstehen und es erfolgt eine Zusammenrechnung der Umsätze; auch derer "an sich selbst" (natürlich höchst umstritten) ?! Ich könnte es mir mit zwei zugedrückten Augen noch gefallen lassen, wenn die Umsätze die A und B von Dritten generieren und damit in den "Familienverbund" fließen, kumuliert anzusetzen sind. Die Mieten an den jeweilig anderen führen allerdings per Saldo zu keiner echten wirtschaftlich Umsatzerhöhung, sondern hat lediglich steuertechnischen Charakter. Diese Umsätze mit einzubeziehen, ist für mich ebenso wenig oder noch weniger nachvollziehbar, als die Kosten des hinzugekommenen Verbundunternehmens zu ignorieren. Wenn das BMWK und die Europarichtlinie bei den Verbundunternehmen nun EIN Unternehmen bzw. Betriebsaufspaltung fingiert, muss m.E. auch konsequenter Weise eine umsatzsteuerliche Organschaft fingiert einhergehen, womit diese Mietzahlungen ANEINANDER keine steuerbaren Umsätze darstellen können und somit bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzung Umsatzveränderung außen vor bleiben müssen; gerade auch weil diese Mieten im Verbund ertragsneutral sind. Die Grundstückskosten selbst sind dann dennoch zu berücksichtigen, denn wären beiden Verbundunternehmen faktisch ein Unternehmen und nicht "aufgespalten" oder wäre keine Überkreuzvermietung gestaltet worden, wären die Kosten auch in den jeweiligen GmbHs angefallen und zu berücksichtigen. Insofern steht es für mich außer Frage, die Umsätze aus den gegenseitig an "den/die Partner" bezahlte Mieten NICHT mit einzubeziehen, da die Fiktion des Unternehmensverbundes folgelogisch auch die Fiktion von nicht steuerbarten Innenumsätzen mit sich bringt, welche wiederum nicht in die Bemessung einzubeziehen sind. Das werde ich jetzt so fertigstellen, da diese "Innenumsätze" sich auf die Förderquote niederschlagen und dies m.E. nicht statthaft ist. Ich bin gespannt. Ich hatte es mir angewönt, eine schon "ausufernde" Verfahrensdokumentation dem einzureichenden Dokument in selbige Datei voranzustellen, damit niemand auf die Idee der Unterstellung eines Subventionsbetruges kommen kann; im letzten vorliegenden Fall wird diese wohl den Umfang des Leitfadens des BMWK erreichen . . . 😉 Ich denke wir sind genug vera...t worden während und nach der Pandemie. Jetzt war es auch mal gut mit der I.dio.tie . . .
... Mehr anzeigen