@Uwe_Lutz schrieb: @deusex schrieb: @Uwe_Lutz schrieb: Das reicht ja nicht, da § 11 Absatz 3 GWG vorschreibt, dass "der Verpflichtete" (also wir als StB) die Identifizierung bereits schon einmal vorgenommen haben. Nur dann können wir auf eine erneute Verifizierung verzichten. Also wenn z.B. der bereits bekannte Mdt. eine neue GmbH gründet, muss ich diesen nicht erneut verifizieren. Wie verhält sich hierzu dann §14 GWG ? Und woher weiß ich, dass derjenige, der mit einer Gewerbeanmeldung kommt, auch derjenige ist, der dort genannt ist? Ich muss mit den Unterlagen von den anderen Stellen eine Identifizierung vornehmen können. Das ist durchaus schwierig. Es mag im Einzelfall mal gehen, aber pauschal für alle Mdt. würde ich dies nicht empfehlen. Insofern interpretiere ich grundsätzlich, dass §14 GWG (lex spezialis) vor §11 GWG steht, oder nicht ? Mehr als eine kurze Bestätigung zu meiner Annahme wäre mir im Moment sehr hillfreich gewesen, denn Ihre rechtliche Beurteilung schätze ich durchaus. Dennoch: Ich sehe das in der Tat diametral und eine Vorlage des Ausweises und die Erfassung der Ausweisdaten, als Einzelfall; dann wenn der Mandant in "sensiblen" Bereichen des GWG tätig wäre. Bevor die Arbeiten aufgenommen werden, fordern wir doch schon umfangreich Daten, Informationen und Unterlagen an, denen eine "Zwangsverifzierung" vorangeht und auf Grund dieser ist bereits eine Verifizierung der Person zweifellos möglich. Ich rede da nicht nur von einer Gewerbeanmeldung, die mir jemand hinhält, sondern vielmehr auch um Steuerbescheide, Steuernummern, Steuer-ID-Nummern, USt-ID-Nummern. SozVers-Nummer, Wirtschafts-ID-Nummer (neu), Steuerbescheide von Vorjahren, Unternehmensunterlagen, Buchführungsdaten usw. usf.; Einwohnermeldeabgleich Finanzamt, steuerliche Erfassungsbögen, Steuerkontoabrufe, geprüfte Postadresse, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, Webspace usw. die in der Summe mehr Aussagekraft besitzen, als ein Personalausweis vom Schwarzmarkt, um das überzogen darzustellen. Ich persönlich gebe meine Personalausweisdaten nur dann heraus, wenn es zwingend notwendig ist . . . edit: offtopic sorry.
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