Das bedeutet einfach nur, dass der Mitarbeiter der Dehoga das "Mitgliedsgebundene Mandantengeschäft" nicht kennt. Sie haben die entsprechenden Verträge unterschrieben und damit die Verantwortlichkeit übernommen. Das geht alles aus den entsprechenden Dokumenten hervor. Dieser Vorgang ist schlichtweg ungeheuerlich und ich als Mandant würde hier bei meinem Steuerberater ordentlich auf den Putz hauen, denn offenbar ist seitens der DATEV kein ordentlicher Mahnverlauf oder Informationsfluss vorhanden und dem Mandanten wird kurzerhand die FiBu-Grundlage entzogen. Ich weiß echt nicht, ob ich mich da nur künstlich aufrege, aber das ist m.E. der Mandanten-GAU. Vor Jahren wurde mir auch angetragen, auf MigMag umzustellen, da die Weiterberechnung von Leistungen dem Freiberufler untersagt werden (gewerbliche Tätigkeit), aber bereits nach kurzer Zeit zogen hier dunkle Wolken auf und weder meine Mandanten noch ich, waren damit glücklich. Wir hatten in der Community schon reichlich Diskussionen Pro-Contra-MigMag, aber ich bleibe dabei, dass KEIN MigMag immer die bessere Alternative darstellt; laufende Kosten (UO etc.) preise ich ein und Größere, was selten ist, werden 1:1 als Auslagen weiterberechnet, was m.E. unschädlich möglich ist, soweit "konkret mandatsbezogen ermittelbar", was bei UO ja zweifelsfrei wäre. Ich möchte hier nicht mehr die gleiche Diskussion, ob die Weiterberechnung zulässig ist oder nicht, führen. Jedenfalls wäre so etwas keinem meiner Mandanten, zu keiner Zeit, passiert. Das ist schon unerhört . . . insbesondere das Verhalten der DATEV ! Alleine der geschilderte Aufwand bzw. "Kampf" den hier @moin123 führen muss, ist beschämend. Für mich als Kanzleiinhaber untragbar. Keiner meiner Mandanten ist noch im MiGMaG . . . und das ist gut so.
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