Hallo zusammen, ein Mitarbeiter war bis 31.12.2018 beschäftigt und ist wieder ab 01.04.2019 bei der gleichen Firma beschäftigt. Es wurde die gleiche Personalnummer mit einem neuen Beschäftigungsverhältnis verwendet. Jetzt hat sich heraus gestellt, das der Mitarbeiter nicht zum 31.12.2018 sondern bereits zum 01.12.2018 ausgeschieden ist, Entgelt wurde für den Dezember zwar abgerechnet, aber nicht ausbezahlt. Wir haben das Austrittsdatum im ersten Beschäftigungszeitraum auf den 01.12.2018 geändert und die DEÜV-Meldung zum 31.12.2018 wurde auch storniert. Leider wird keine neue Meldung 31 mit Endedatum 01.12.2018 erstellt, und auch das Entgelt wird nicht storniert. Leider hat der Mandant, obwohl er bereits mehrere Jahre abgerechnet wird, bisher eine BG-Daten weiter gegeben. Kann es vielleicht daran liegen? Die Meldung 92 wird aus diesem Grund natürlich auch nicht erstellt. Wie kann hier die Abrechnung korrigiert werden? Vielen Dank
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