Hallo zusammen,
gibt es evtl eine Mustervorlage die man an Mandanten verwenden kann bzgl der eAU. Es muss ja auch z.B. die Frage mit reingenommen werden, ab wann eine Krankmeldung benötigt wird. Darunter kann man ja keinen Abruf vornehmen.
Eine Liste zum Eintragen haben wir bereits erstellt aber ein Musteranschreiben wäre nicht schlecht
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @nurich,
es gibt was vom BDA, darin verlinkt ein Musterbrief an die Mitarbeitenden (ganz am Ende).
Könnte man ja vielleicht anpassen.
https://arbeitgeber.de/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/
Gruß, vw
Hallo,
wir sind gerade dabei, die Musteranschreiben anzupassen. Ich informiere wieder, sobald diese zur Verfügung stehen.
Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Wissen Sie, wann dies soweit sein wird. Wir bekommen bereits Anfragen zu dem Thema von Mandanten.
Und noch eine Frage. Steht der 01.01. als endgültiger Umsetzungstermin weiterhin? Bereits mehrere Mandanten haben uns darauf angesprochen, dass sie gelesen hätten, dass der Start verschoben worden wäre, da es ja viele Ärzte noch nicht haben und auch die meisten Krankenkassen noch nicht. Ich habe dazu bisher nichts finden können
@nurich schrieb:
dass sie gelesen hätten, dass der Start verschoben worden wäre, da es ja viele Ärzte noch nicht haben und auch die meisten Krankenkassen noch nicht.
Nicht mit dem eRezept verwechseln. Das ist tatsächlich verschoben worden. Die eAU gilt ab 01.01 soweit ich das verfolgt habe.
Hallo,
ich bin auch der Meinung eAU ab 01.01.23
E-Rezept irgendwann... andersrum wär mir lieber... so ganz persönlich gedacht
Die Umsetzung nervt mich zunehmend. Keiner weiß, wie es laufen soll und wird... und dass viele Ärzte nicht übermitteln glaub ich sofort.
Bei uns klappt der Abruf soweit ganz gut, nur eine AU-Verlängerung scheint nicht so recht zu funktionieren... da lande ich oft bei "Handlungsbedarf"...
Als Lohnabrechner frustrierend, wenn man selber nix weiß und den Mdt. auch nix dazu sagen kann, außer: Schau ma ma, dann seng mias scho (wie der Bayer so sagt...)
@nurich schrieb:Steht der 01.01. als endgültiger Umsetzungstermin weiterhin?
Ob der Termin endgültig ist, wird man erst im Januar 2023 wissen...
Gar nicht schlimm @sanyo. Gehe nicht die Annahme, dass das irgendwer in Deutschland weiß 😂. Deutschland digitalisiert so, wie man den BER gebaut hat. Da gibt es keine zentrale Koordination der Stellen und Aufgaben und Teams. War die Bundessteuerberaterkammer eigentlich da mit im Boot als unsere Vertretung in Berlin oder so? Oder hatten die dank dem tollen beSt auch keine Kapazitäten?
Solche Dinge einfach nur noch mit Galgenhumor nehmen und das Beste aus der Situation machen.
@metalposaunist schrieb:War die Bundessteuerberaterkammer eigentlich da mit im Boot als unsere Vertretung in Berlin oder so?
Das habe ich mich auch schon gefragt. Ich vermute aber eher nicht, sonst wäre wohl nicht so ein arbeitgeber- und steuerberaterunfreundlicher Voll-Murks entstanden. Dabei hätten die prima Lobbyarbeit betreiben können.
Naja, bei dem Murks der in den letzten Jahren - insbesondere im Lohn - gemacht wurde, weiß ich nicht, ob da seitens der Kammer viel Einfluss besteht.
Alternativ sitzen dort auch nur Leute, die von Lohn keine Ahnung haben. Würde mich im Grunde auch nicht wundern, Lohn ist ja auch kein "geliebtes Kind" der meisten Berater.
@t_r_ schrieb:Lohn ist ja auch kein "geliebtes Kind" der meisten Berater.
genau 😁
Hallo @nurich ,
wahrscheinlich wird es Ende der Woche. Ich melde mich, sobald ichs genau sagen kann.
Hallo Frau Müller, wie weit sind Sie?
Hallo @nurich,
fertig. 😊
Die aktualisierten Musteranschreiben stehen seit heute im Dokument 1022887 - Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Hintergrund bereit.
@Community: Bitte geben Sie uns gerne Feedback zu den Musteranschreiben.
Vielen Dank