Hallo an die Community,
wir haben folgenden Fall:
Geschäftsführender Gesellschafter hat für einen Monat kein Dienst-KfZ zur Verfügung, da die Auslieferung des neuen KfZ sich verzögert und das alte KfZ nicht mehr verfügbar ist.
Er möchte nun, dass wir ihm eine "Nutzungsausfallentschädigung" für den Monat abrechnen.
Hatte das schon mal jemand?
Wenn so etwas möglich ist, gibt es da spezielle Vorgaben oder nimmt man ebenfalls die 1% vom Bruttolistenpreis?
Und wenn die 1% - vom alten oder neuen KfZ?
Viele Grüße
Hallo,
das ist eine ganz normale Bruttovergütung mit der man die Miete für ein Fahrzeug finanzieren kann.
Oder man nutzt ein eigenes Fahrzeug und erhält die übliche netto Erstattung pro km.
Grüße
PS kann man dem Lieferanten in Rechnung stellen.
Hallo,
kann man eine normale Brutto Stammlohnart anlegen oder gibt es eine spezielle Stammlohnart dafür. Leider finde ich in der Datev-Hilfe nichts dazu.
Es gibt keine spezielle Stammlohnart dafür. Verwenden Sie die Stammlohnart 200.
VG
In solchen Fällen wäre es sinnvoll (gewesen), wenn der GesGF sich einfach einen Mietwagen nimmt, der in Größe und Ausstattung dem bestellten Fahrzeug entspricht und dieser dann durch das UN bezahlt wird.
Also mit Aussagen wie diese, kann ich mich immer so gar nicht anfreunden:
Er möchte nun, dass wir ihm eine "Nutzungsausfallentschädigung" für den Monat abrechnen.
Ansonsten ist natürlich 1% des BLP als Brutto hinzuzurechenn, wobei aufgepasst werdne muss. Denn die Frage ist natürlich wann kann er tatsächlich über den Dienstwagen verfügen. Der ist ja immer für den vollen Monat abzurechenn...
@renek schrieb:
Ansonsten ist natürlich 1% des BLP als Brutto hinzuzurechenn, wobei aufgepasst werdne muss. Denn die Frage ist natürlich wann kann er tatsächlich über den Dienstwagen verfügen. Der ist ja immer für den vollen Monat abzurechenn...
Die Vorstellungen, wie hoch die Nutzungsausfallentschädigung ist, gehen bestimmt auseinander; vor allem bei einem Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis von 99.000 €. Beträgt die Nutzungsausfallentschädigung dann dem lohnsteuerlichen Sachbezug in Höhe von 247 €? Oder dem Sachbezug, wie er für umsatzsteuerliche Zwecke heranzuziehen ist (990 €)? Oder ganz anders, weil der Mitarbeiter vorläufig seinen extrem durstigen Pkw nutzen muss und angesichts der aktuellen Spritpreise keineswegs mit 247 € brutto einverstanden ist?
Lassen Sie sich als Lohnabrechner den Wert der Nutzungsausfallentschädigung mitteilen.
VG
Ich verneige mich, mein Fehler war, dass ich leider in meiner Aussage was falsch schrieb.
Streichen Sie bitte "Ansonsten ist natürlich" und ersetzen Sie es mit "Ansonsten kann natürlich".
War mein Fehler. Sorry falls da jetzt eine Verpflichtugn gesehen worden ist!