Hallo an die Community, wir haben folgenden Fall: Geschäftsführender Gesellschafter hat für einen Monat kein Dienst-KfZ zur Verfügung, da die Auslieferung des neuen KfZ sich verzögert und das alte KfZ nicht mehr verfügbar ist. Er möchte nun, dass wir ihm eine "Nutzungsausfallentschädigung" für den Monat abrechnen. Hatte das schon mal jemand? Wenn so etwas möglich ist, gibt es da spezielle Vorgaben oder nimmt man ebenfalls die 1% vom Bruttolistenpreis? Und wenn die 1% - vom alten oder neuen KfZ? Viele Grüße
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