Es wird immer mehr mit dem Smartphone und Tablet gescannt. Dies ist oft komfortabler, z.B. mit der der ScanBot App i.V.m. DATEV Connect Online. Leider rächt sich das bei den Speicherkosten, da dann schnell mal ein Beleg 500 KB und mehr hat. Mobile Scanner lassen sich nicht so einrichten, wie die DATEV es empfiehlt (TIFF, S/W, 300dpi). Darüber hinaus sind die Preise für das Speichern der Belege in der Cloud im Vergleich mit anderen Anbietern von Cloud-Speichern (z.B. Google, Amazon) exorbitant (wir reden hier nicht über den Faktor 5 oder 10, es ist noch extremer). Im Sinne einer voranschreitenden Digitalisierung wünsche ich mir die Weitergabe Kostensenkungen im Bereich der Datenspeicherung (technischer Fortschritt) an den Kunden. Feedback von DATEV am 06.07.2020 Liebe Community, Seit dem 01.07.2020 greift nun das neue MyDATEV Dokumentenspeichervolumen Für weitere Informationen sehen Sie auch MyDATEV Dokumentenspeichervolumen: mehr Freivolumen - weniger Kosten auf unserer Homepage Beste Grüße, Nina Eichenmüller _______________________________________________________________________________________________________________________ Feedback von DATEV am 10.06.2020 heute erhalten Sie die Informationen per DATEV-Mitteilung und können in der Speicheranzeige Ihre Daten einsehen. Die Preisanpassung erfolgt zum 01.07.2020 Beste Grüße, Nina Eichenmüller _______________________________________________________________________________________________________________________ Feedback von DATEV am 21.02.2020 Mit dem MyDATEV Dokumentenspeichervolumen greift ab Juli 2020 das neue Preismodell für Unternehmen online. Weitere Informationen erhalten Sie auf der DATEV Homepage unter www.datev.de/preismassnahmen (geschützter Bereich). Beste Grüße, Nina Eichenmüller _______________________________________________________________________________________________________________________ Feedback von DATEV am 02.07.2019 Hier nun die versprochenen Infos, wie es mit den Speichergebühren für Belege und Dokumente weitergehen wird: Die Berechnung von Speicher für Belege/Dokumente im DATEV Rechenzentrum wird insgesamt neu geregelt und damit heutige Zusatzkosten für diese Speicherung reduziert, um Sie und Ihre Mandanten bei der voranschreitenden Digitalisierung weiter zu unterstützen. In diesem Zuge werden die Berechnung von Speicher und Businesslogik (z.B. von Belege online) voneinander getrennt. Das neue Berechnungsmodell für die reine Speicherung von Belegen/Dokumenten ist wie folgt geplant: Jeder Vertragspartner, der eine DATEV-Anwendung nutzt, mit der Dokumente/Belege im Rechenzentrum gespeichert werden, erhält zukünftig ein übergreifendes Freivolumen. Das Freivolumen … … erhöht sich mit zunehmendem Digitalisierungsgrad, d.h. zunehmender Nutzung von DATEV-Anwendungen, die Belege/Dokumente im Rechenzentrum speichern. … kann flexibel mandanten- und anwendungsübergreifend verwendet werden. … ist in Summe so bemessen, dass im Normalfall keine Zusatzkosten entstehen. Kosten für Speicher entstehen nur, wenn der monatliche Speicherbedarf das Freivolumen überschreitet. Für die Business-Logik von Belege online wird zukünftig nur noch der Grundpreis in Rechnung gestellt. Damit sind diese Kosten vom Belegvolumen des Mandanten unabhängig und planbar. Die Berechnungsstaffel von Belege online wird ab der 2. Staffelstufe komplett entfallen. Zur Business-Logik gehören z.B. das Bearbeiten und Suchen von Belegen, dem Buchungsassistent [OCR] zur Vorbelegung von Belegdaten und dem Zugriff auf digitale Belege aus den DATEV-Rechnungswesen-Lösungen, Die Einführung des neuen Berechnungsmodells ist für 2020 geplant. Im Herbst 2019 werden wir dazu ausführliche Informationen bereitstellen. Bis dahin bitten wir Sie noch um Geduld, da an Details aktuell noch gearbeitet wird. VG aus Nürnberg Stefanie Herold _______________________________________________________________________________________________________________________ Feedback von DATEV am 11.06.2019 wir sind bereits an einer Neugestaltung der Speicherpreise dran und können Ihnen voraussichtlich in den nächsten Wochen bereits mehr dazu sagen. VG aus Nürnberg Stefanie Herold
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