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Beleg in Vormonat schieben?

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letzte Antwort am 10.04.2019 19:50:12 von berndhohmann
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berndhohmann
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Typischer Fall: Lieferant berechnet Leistungen für 1.-31. März mit Datum 5. April

UO schiebt den Beleg in den Monat April. Stapel für März wird übergeben, der Beleg ist dann nicht dabei.

Gibt es dafür eine Lösung ausser das Rechnungsdatum zu verbiegen?

marie
Beginner
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Hallo Herr Hohmann,

damit ich eventuell helfen kann sollte ich wissen, warum der Beleg in den März soll.

Wenn sie mir hierzu nähere Angaben machen könnten wäre das hilfreich.

Viele Grüße

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paranoius
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Herr Hohmann,

siehe aktivieren "Buchen mit Leistungsdatum" und buchen die Rechnung mit datum 05.04 und Leistungsdatum 31.03.

Dann schiebt das System die Rechnung und die Umsatzsteuer in den März

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berndhohmann
Einsteiger
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Hallo Herr Kiesel,

wo könnte diese Einstellung "Buchen mit Leistungsdatum" in UO zu finden sein? Habe in der Doku und im Web nichts gefunden (oder vermutlich die falsche Frage gestellt).

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paranoius
Einsteiger
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Hallo Herr Homann,

Wir buchen nicht in UO, sondern im Kanzlei-Rewe. Dort müssen Sie beim Buchen in den Einstellungen zum Buchungssatz das Leistungsdatum aktivieren. Zu UO kann ich nichts sagen

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xml
Fachmann
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Nachricht 6 von 8
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Buchen mit Leistungsdatum gibt es noch nicht in DUO. Es wurde versprochen, dass es diesen Herbst kommen soll.

Aktuell hilft es nur, den Beleg im April Stapel zu buchen und dann in Rewe auch im April Buchungsstapel zu erfassen und dann dort zusätzlich als Leistungsdatum den Monat März zu erfassen.

dysmania
Beginner
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Hallo Herr Hofmann,

nicht DUO verschiebt die Belege, sondern der Mandant.

Ich buche seit einigen Jahren mit DUO und auch Leistungsdatum monatlich. Ich habe das mit meinen bielanzierenden Mandanten wie folgt gelößt:

Mandant erfasst die Belege mit Rechnungsdatum in der entsprechenden Periode, denn wann die Leistung erbracht wurde entscheide ich, nicht der Mandant.

In REWE buche ich immer 2 Monate( den Monat der Bearbeitung und den Folgemonat), um zu entscheiden, welche Belege per Leistundsdatum zurüchgetragen werden müssen.

Voraussetzung ist natürlich, dass der Mandant zeitnah die Belege in DUO einstellt.

Ich buche hier monatlich, wöchentlich oder sogar täglich, je nachdem welche Ansprüche der Mandant hat.

Nach der Bearbeitung übertrage ich alle Auswertungen nach DUO, denn in welcher Periode die Belege eingestellt wurden, oder in welchem Ablageort die Belege vom Mandanten abgelegt wurden, spielt m.E. für aktuelle Zahlen keine Rolle.

Auch ist an dieser Stelle noch zu unterscheiden, ob in DUO mit Standart oder erweitert gearbeitet wird.

MfG

T.Rahman

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berndhohmann
Einsteiger
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Ich hatte dafür Herbst 2018 auf dem Schirm

Schade - ich wollte damit der "besten Buchhalterin von allen" an dieser Stelle etwas Arbeit ersparen.,

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letzte Antwort am 10.04.2019 19:50:12 von berndhohmann
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