Hallo Herr Schmidt, der Fall ist jetzt bei unserem Ansprechpartner der DATEV gelandet. Er selbst hatte auch nur Kopfschütteln übrig, dass man uns in dem Fall so allein gelassen hat mit der Aussage uns nochmal mit dem Vorberater in Verbindung zu setzen. Wir wurden hier einfach auf die Herausgabeverpflichtung des Vorberaters hingewiesen, das zur Not als Argument zu nutzen. PUNKT. Vorgang für DATEV abgeschlossen. Nicht viel, was die DATEV hier geholfen hat. Letztlich mussten wir das Problem selbst nochmal aktiv angehen um die Daten nochmals in einer niedrigeren Version zur Verfügung gestellt bekommen als der Pilotversion. Es war nicht angenehm hier nochmals anzuklingeln, zumal dieser Übertrag mehrfach "angemahnt" werden musste durch uns und über 90 Tage angedauert hat!!! Man kann sich vorstellen, dass hier nicht unbedingt Freude aufkam nochmals vorstellig zu werden. Und ja Sie haben Recht, von den unproduktiven Zeiten in diesem Fall dürfen wir hier nicht sprechen! Sollte ich jemals wieder so ein Problem haben, werde ich mich direkt an unseren Ansprechpartner bei der DATEV wenden, der das dann intern regelt. Aber eigentlich will man ja nicht mit solchen "Kleinigkeiten" Dritte belästigen. Serviceorientiert war das jedenfalls nicht. Und auf die Idee mit der Pilotversion musste ich auch erstmal kommen nach unzähligen Versuchen und einlesen in Lexware was denn jetzt das Problem sein könnte. Liebe Grüße Iris Schäfer
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