Liebe Community,
ich habe ein Verständnis/Ansichtsproblem mit meinem Chef.
Wir nutzen Kassenarchiv online noch nicht!
Mein Chef ist der Meinung, wenn der Mdt. Kassenarchiv online einsetzt, muss der Mdt. auch die Zahlungsausgänge in der Kasse direkt manuell erfassen, was umständlich ist.
Meine Meinung ist, die Umsätze werden aus Kassenarchiv online an DUO übertragen und in DUO kann der Mdt die Zahlungsausgänge nebst Belegbildern zusätzlich wie gewohnt erfassen (wenn er eben etwas kauft, dass aus dem Kassengeld bezahlt wird).
Stimmt jetzt die Ansicht meines Chefs, dass das nur in der Kasse vor Ort alles erfasst werden muss
oder
stimmt meine Ansicht dass, der Mandant das in DUO wie bisher auch erfassen kann nur die Tagesumsätze jetzt aus Kassenarchiv online dazu kommen?
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Noch eine organisatorische Frage; wenn Mdt kein DUO wollen und nutzen, bestellt ihr dann für den Mdt nur Kassenarchiv online und lasst den DUO Vertrag über die Kanzlei laufen? (wenn der Mdt. kein DUO nutzen möchte).
DANKE für jeden Tipp und Hinweis.
Liebe Grüße Iris La
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn der Mandant schon ein Kassensystem nutzt, was an Kassenarchiv Online angebunden werden kann, dann sollte das Kassensystem auch die Ausgaben erfassen können, und dann sollte das auch genutzt werden. Was nützt mir ein Kassensystem, wenn es nicht aktuellen Kassenbestand auswerfen kann, weil man die Ausgaben nicht erfasst? Kann alles von den Systemherstellern schön auf irgendwelche Knöpfe programmiert werden die der MD nur drücken muss.
Ich habe die Lösung. Dokument 1007229 zeigt hier Lösungen zu Buchungstexten die in der Registrierungskasse vorgenommen werden Bsp.: Buchungssatz "Auszahlung"
Nach Übergabe von Kassenarchiv online an DUO kann in der Anwendung Kassenbuch online diese "Auszahlung" dann noch mit dem Belegbild verknüpft werden und als Buchungssatz ergänzt werden.
So wäre im Falle eines Kassensturzes durch die Finanzverwaltung gewährleistet, dass beide Kassen den gleichen Bestand haben.