Guten Morgen liebe Community, nun möchte ich mich gerne von der DATEV-Seite nochmal einklinken, da das Thema aus dem Ruder läuft. Dass die Lohn-ID hier in der Community solche Runden schlägt, habe ich ehrlich gesagt, nicht erwartet. - Denn geht es nicht lediglich um ein Sicherheitsmerkmal, dass keine Auswirkungen auf die Lohnabrechnung hat? Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich will damit nicht sagen, dass man seine Meinung nicht äußern darf. Jedoch haben wir uns zum Hintergrund, warum und wo diese auf der Lohnabrechnung steht, bereits geäußert. Ich möchte hier noch einmal ganz konkret sagen, dass wir selbstverständlich nichts auf den Markt bringen, was nicht „Datenschutzkonform“ ist. Sie können also SICHER sein: Wir geben keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. In Anbetracht Ihrer Kritik: Natürlich ist die Lohnabrechnung dennoch nicht 100 % vor Fälschungen geschützt. – Einen derartigen Schutz gibt es nicht einmal für unser persönliches Bankkonto. Die Lohn-ID hat den Zweck, Manipulationen zu erschweren, ähnlich einer PIN. Jedoch kann jeder, der die entsprechende kriminelle Energie aufbringt, weiterhin die Zahlen seiner Lohnabrechnung manipulieren. Wahrscheinlicher ist es aber, dass so jemand seine Energie eher in "lukrativere" Tätigkeiten steckt, meinen Sie nicht? Als Rückmeldung aus dem Service kann ich Ihnen aktuell wiederspiegeln, dass wir seit der Einführung der Lohn-ID - also in den letzten beiden Wochen - nur eine geringe zweistellige Anzahl an Anfragen zum Thema hatten. Im Vergleich zu den tausenden Servicekontakten zu anderen lohnspezifischen Themen ist dies ein verschwindend geringer Anteil. Wenn Sie andere Erfahrungen gemacht haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Information an Ihre Mandanten und/oder Arbeitnehmer. Ihre bisherigen Anregungen und diskutierten Punkte haben wir in die FAQ-Liste unter http://www.datev.de/lohn-id aufgenommen und werden diese weiterhin ergänzen. Bitte kommen Sie gerne mit konstruktiven Vorschlägen auf uns zu, wenn Ihnen hierzu etwas fehlt! Nun noch zum Thema der Partnerwahl „Wer hat warum an die Veritrust GmbH den Auftrag vergeben ?: „Verträge mit Partnern werden bei DATEV einer strengen Prüfung unterzogen. Der Vertrag mit VeriTrust entspricht den Kriterien, wie sie auch für jeden vergleichbaren Partner gelten würden. Insbesondere entspricht die Partnerschaft dem DATEV Code of Business Conduct.“ Um das Thema nun unsererseits abzuschließen: Wir haben Ihre Kritik hierzu wahr- und ernstgenommen. Aus unserer Sicht sind mit dieser Ergänzung alle wichtigen Informationen ausgetauscht. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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