Hallo, bitte wenden Sie sich, bezüglich der Frage ob, die Meldung 34 der Krankenkasse, der Rentenversicherung und dem Arbeitsamt ausreicht um das endgültige Ende des Beschäftigungsverhältnisses anzuzeigen, an die jeweiligen Institutionen. Eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen hier nicht geben. Eine DEÜV Meldung mit GdA 34 wird bei Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat erstellt. Die Mitgliedschaft für alle Sozialversicherungszweige ist nach Ablauf eines Zeitmonats erloschen. Viele Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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