Hallo liebe Datev Community, ich betreue ein Abschleppunternehmen. Die Arbeitnehmer bekommen nur Nachtzuschläge, wenn während Ihrer Rufbereitschaft tatsächlich Einsätze angefallen sind. Beipiel: Rufbereitschaft ab 22 Uhr Erster Einsatz um 2.30 Uhr, dann bekommt er für diese Stunde abschleppen 25 Prozent Erster Einsatz um 23.30 Uhr, dann erhält er 40 Prozent für die geleistete Arbeitsstunde. Wenn aber nun ein Einsatz um 23.30 Uhr für eine Stunde gefahren wurde und er danach zurück nach Hause ins Bett gekehrt ist und nun um 3.00 Uhr erneut einen Einsatz fährt, erhält er dann wieder die 40 Prozent? Ich hatte lediglich den ersten mit 40 Prozent abgerechnet, da dieser über Mitternacht unterwegs war und für mich der 2. Einsatz neu zu beurteilen war, somit mit 25 Prozent. Soweit mir bekannt, stellt die Rufbereitschaft keine Arbeitszeit dar sondern Ruhezeit und daher habe ich die Vorgänge getrennt voneinander beurteilt. Der Arbeitnehmer sieht das anders, da es für ihn in einer zusammenhängenden Nacht war. Vielen Dank vorab für evtl Infos. Grüße
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