Hallo ihr lieben😍,
ich habe die Hoffnung😃 noch nicht aufgegeben, dass in meiner längeren Abwesenheit die Datev zu dem Kinder PV Thema in Lodas noch Änderungen vorgenommen hat oder vornehmen wird.
Gibt es mittlerweile eine einfache Auswertung / Übersicht aus der hervorgeht, wie viele Kinder in Lodas von 07/23 bis Sommer 2025 hinterlegt und abgerechnet waren und wie viele nun zurückgemeldet wurden?
Ist eine Abrechnung / Nachberechnung / Korrektur mittlerweile auch für das 2. Halbjahr 2023 möglich
oder bleibt es bei dem laufende Abrechnungsjahr und Vorjahr? Und das Vorvorjahr kann über das Programm nicht korrigiert werden.
Der Aufwand das Vorvorjahr (07-12/23) über das SV Meldeportal an die jeweiligen Institutionen zu übermitteln und die nötigen manuellen Berechnungen zur PV und Lohnsteuer stehen doch in keinem Verhältnis zur Erstattung, zumal das Verschulden der fehlenden Kinderberechnung einzig und allein beim Arbeitnehmer liegt, da wir immer Kinderangaben und Geburtsurkunden angefragt haben.🙄
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt 😎
Freundliche Grüße
Claudia
Ist eine Abrechnung / Nachberechnung / Korrektur mittlerweile auch für das 2. Halbjahr 2023 möglichoder bleibt es bei dem laufende Abrechnungsjahr und Vorjahr? Und das Vorvorjahr kann über das Programm nicht korrigiert werden.
Leider nein - es gilt weiterhin, dass Korrekturen nur für das aktuelle Kalenderjahr und für das Vorjahr möglich sind. Ich gehe davon aus, dass DATEV einen längeren Zeitraum aus technischen Gründen nicht anbieten kann (bzw. der Aufwand diesen Wunsch umzusetzen sehr aufwendig ist).
Der Aufwand das Vorvorjahr (07-12/23) über das SV Meldeportal an die jeweiligen Institutionen zu übermitteln und die nötigen manuellen Berechnungen zur PV und Lohnsteuer stehen doch in keinem Verhältnis zur Erstattung, zumal das Verschulden der fehlenden Kinderberechnung einzig und allein beim Arbeitnehmer liegt, da wir immer Kinderangaben und Geburtsurkunden angefragt haben.🙄
Du sagst es doch selbst: das Verschulden liegt in vielen Fällen beim Arbeitnehmer. Und dann wird erwartet, dass man möglichst kostenlos noch Korrekturen durchführt?
Als einfachste Auswertung habe ich mir über Mitarbeiter-Kinderdaten übergreifend ändern gedruckt und abgeglichen .
Hier habe ich bei zu wenig gemeldeten Kindern hinterfragt und zusätzliche Nachweise angefordert -zusätzlich zu den vorliegenden Daten\Geburtsurkunden
Hier: leibliche Kinder im Ausland , Stiefkinder im Haushalt.
Das ist zum Glück alles erledigt.
Eine Korrektur von 2023 ist nicht möglich und ich denke auch nicht dass sich das ändern wird
In 2023 wurden von unseren Mandaten die Kinderdaten abgefragt somit haben wir bzw unsere Mandaten ihre Aufgaben erfüllt. Wenn die Mitarbeiter trotzdem ihre Kinder nicht gemeldet haben ist das nicht unsere Angelegenheit/Schuld.
In unserer Kanzlei werden wir die Historische Daten aus diesem Grund nicht abrufen und schon gar nicht manuelle Korrekturen vornehmen.
Ich kenne nur Lohn und Gehalt, aber denke es funktioniert ähnlich. Für die Arbeitnehmer, die für die mehr Kinder zurückgemeldet wurden als ich für Juni 2025 erfasst habe, habe ich einen Historienabruf bis rückwirkend 1/2024 angestoßen. Die Verarbeitung erfolgt durch L+G anschließend völlig automatisch.
2023 fasse ich trotz Haftung nicht an, da der Aufwand den Nutzen deutlich übersteigt und lasse das für die DRV-Prüfung, wenn die das gerne machen möchten.
Unser aktueller Prüfer macht es nicht. Er sagt er prüft nur stichprobenweise und es wäre meine Aufgabe
Dann mache ich das nach dem Motto: Wo kein Kläger da kein Richter . Ich kann nichts dafür, dass die Krankenkassen sich selbst immer weitere Fristverlängerung gegeben haben und deshalb eine Änderung über DATEV nicht mehr möglich ist.Ich habe anderes zu tun.
@krampsmiddendorf schrieb:Hallo ihr lieben😍,
Der Aufwand das Vorvorjahr (07-12/23) über das SV Meldeportal an die jeweiligen Institutionen zu übermitteln und die nötigen manuellen Berechnungen zur PV und Lohnsteuer stehen doch in keinem Verhältnis zur Erstattung, zumal das Verschulden der fehlenden Kinderberechnung einzig und allein beim Arbeitnehmer liegt, da wir immer Kinderangaben und Geburtsurkunden angefragt haben.🙄
Auch wenn das jetzt nicht weiterhilft: Zum Zeitpunkt der Einführung des Beitragsabschlages (01.07.2023) war bereits bekannt und uns allen bewusst, dass die Nachberechnungen aufgrund des DaBPV für 2023 eine Unmöglichkeit darstellen werden. Aus diesem Grunde hatte ich bereits damals die ketzerische Idee, von allen Mitarbeitern schriftliche Angaben zu ihren ausnahmslos fünf Kindern zu den Unterlagen zu nehmen .... In diesem Falle nämlich (der Mitarbeiter hat falsche Angaben gemacht) erfolgt ja eben keine Nachberechnung zu seinen Ungunsten.
Dem Prüfer würde ich genau das so sagen; in Zukunft (wenn mal wieder so eine tolle unausgewogene Maßnahme seitens des Gesetzgebers beschlossen wird) wird das gemacht werden. PUNKT!
VG