Die RAK-SH informiert: Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie alle wissen, hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer zum Jahresende veranlasst gesehen, das beA vom Netz zu nehmen, nachdem Markus Drenger, Mitglied des Chaos Computer Club Darmstadt, unmittelbar vor Weihnachten in der gesonderten Software für die Anmeldung zum Postfach, im sogenannten clientSecurity System, einen Schwachpunkt beim Sicherheitszertifikat entdeckt und die Bundesrechtsanwaltskammer entsprechend unterrichtet hatte. Nicht nur für die Bundesrechtsanwaltskammer als Projektentwickler, sondern für die gesamte Anwaltschaft ist es ärgerlich, dass das beA unmittelbar vor Beginn der passiven Nutzungspflicht am 01. Januar 2018 einstweilen abgeschaltet werden musste. Die Abschaltung des beA und die in diesem Zusammenhang erschienenen Presseberichte haben bei vielen von Ihnen für Unruhe, Verunsicherung und Verärgerung gesorgt. Besonders misslich war, dass die Bundesrechtsanwaltskammer zunächst am 22.12.2017 empfohlen hatte, ein vom Dienstleister Atos ersatzweise bereitgestelltes Sicherheitszertifikat zu installieren, und noch am selben Tage die Firma Atos die Bundesrechtsanwaltskammer darauf hinwies, dass mit dem Ersatzzertifikat eine neu entstandene Sicherheitsproblematik dahin verbunden sei, dass der Rechner des einzelnen Nutzers angreifbar und damit unsicherer werde, so dass sich die Bundesrechtsanwaltskammer gezwungen sah, die sofortige Deinstallation des Ersatzzertifikates zu empfehlen und in Abstimmung mit der Firma Atos das beA vom Netz zu nehmen. Wegen der beA-Abschaltung fand am 09. Januar 2018 eine außerordentliche Präsidentenkonferenz in Berlin statt, in der alle regionalen Kammern vertreten waren. Zeitweise waren auch Vertreter der Firma Atos anwesend zwecks Beantwortung von Fragen der Konferenz-Teilnehmer. Auf der sechsstündigen Sitzung hat zunächst das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer die Entwicklung der Ereignisse seit dem 20. Dezember 2017 (Mitteilung des Herrn Drenger über den Schwachpunkt des Sicherheitszertifikates) ausführlich berichtet. Sodann haben die Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der BRAK über den beA-Sachstand und die Wiederinbetriebnahme des beA eingehend diskutiert. Ergebnisse sind: Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer hat die Firma Atos angewiesen, mit Hochdruck an Lösungsmöglichkeiten zur Wiederinbetriebnahme des beA zu arbeiten. Sicherheit geht allerdings vor Geschwindigkeit. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat deshalb nicht nur einen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen Experten mit der Prüfung des beA-Systems beauftragt, sondern hat weitere externe Experten in den weiteren Entwicklungsprozess eingebunden. Das beA-System wird erst wieder Online gehen, wenn die Firma Atos ein tragfähiges Konzept entwickelt hat und alle sicherheitsrelevanten Fragen eindeutig geklärt sind. Alle Kollegen-Anfragen sollen nach Möglichkeit binnen 10 Tagen schriftlich beantwortet werden. Die Wiederinbetriebnahme des beA wird die Bundesrechtsanwaltskammer mit einer angemessenen Vorlaufzeit allen Kolleginnen und Kollegen ankündigen. Leider kann momentan niemand sagen, wann das beA-System wieder online geschaltet wird. Alle Kammer-Präsidenten und das Präsidium der BRAK haben sich einhellig dafür ausgesprochen, das beA erst wieder in Betrieb zu nehmen, wenn eine verlässliche und sichere Kommunikation über das beA gewährleistet ist. Bitte bedenken Sie, dass die auf der Präsidentenkonferenz vereinbarte Sicherheitsüberprüfung durch externe Experten geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Das Präsidium der BRAK und die Atos-Vertreter haben versichert, dass das eigentliche beA-System zu keiner Zeit „gehackt“ worden sei, so dass diejenigen Kollegen, die das beA-System bereits vor der Abschaltung genutzt haben, nicht befürchten müssen, dass unbefugte Personen über das beA versandte Dokumente eingesehen und missbräuchlich verwendet haben könnten. Für die Anwaltschaft besteht auch kein Grund zur Sorge im Hinblick auf die seit dem 01. Januar 2018 geltende passive Nutzungspflicht hinsichtlich des beA. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat das Bundesjustizministerium sowie alle regionalen Justizminister bzw. -senatoren über den Ausfall des beA schriftlich informiert. Auch den Gerichten ist bekannt, dass das beA zurzeit nicht genutzt werden kann. Eine Zustellung von Schriftstücken über das beA ist bis auf Weiteres nicht möglich. Niemand von Ihnen muss befürchten, dass im beA-Postfach wirksame Zustellungen von Behörden oder Gerichten „schlummern“. Schließlich appelliere ich an Sie, das beA nicht zu verdammen. Die Vernetzung von 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in der gesamten Bundesrepublik ist eine Herkules-Aufgabe. Wie die Erfahrung zeigt, muss bei jedem Mega-Projekt mit Startschwierigkeiten gerechnet werden. Mit der Entwicklung des beA-Projekts führt die Bundesrechtsanwaltskammer lediglich einen ihr vom Bundesgesetzgeber übertragenen Auftrag aus. § 31 a BRAO bestimmt, dass die Bundesrechtsanwaltskammer für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit einrichtet. Weder die Bundesrechtsanwaltskammer noch die regionalen Kammern haben die im Zusammenhang mit dem beA aufgetretenen technischen Probleme zu vertreten. Die alleinige Verantwortung liegt bei dem von der Bundesrechtsanwaltskammer beauftragten technischen Dienstleister Atos. Die Firma Atos hat dafür zu sorgen, dass das beA so schnell aber auch so sicher wie möglich wieder an den Start gehen kann. Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer hat eingeräumt, dass in der Kommunikation mit den regionalen Kammern und somit auch mit Ihnen Fehler gemacht worden seien. Dafür hat sich das Präsidium entschuldigt. Diese Haltung verdient Respekt. Die Kommunikation mit Ihnen ist bereits verbessert worden. Ich verweise insoweit auf die Ihnen seit dem Jahresanfang bekanntgemachten Rundschreiben der Bundesrechtsanwaltskammer. Auch zukünftige Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer zum beA werden Sie sogleich über unsere Geschäftsstelle erhalten, so dass Sie stets auf dem Laufenden sind. Abschließend wünsche ich Ihnen, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen im Präsidium, Vorstand und in der Geschäftsführung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer ein wirklich gutes neues Jahr 2018, insbesondere Gesundheit, Glück und Erfolg. Mit freundlichen und kollegialen Grüßen Ihr Jürgen Doege Präsident Wäre ich hier mandatiert, hätte ich Atos bereits aufgefordert, deren Einstandspflicht dem Grunde nach anzuerkennen...
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